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So werden Sie Ihren Schummel-Diesel los — Mit dieser Geheimwaffe raus aus dem Abgasskandal!

01.02.2018

Bild: Rasulov/ shutterstock.com
Deutschen Kunden von VW steht aktuell die Wut ins Gesicht: Während in Amerika Betroffene im Abgasskandal Entschädigung erhalten, wartet man hier in Deutschland vergeblich auf Wiedergutmachung.
Obwohl es bereits einige Urteil zugunsten von VW Kunden gibt, schert sich der Automobil-Riese nur wenig um faire Ausgleiche oder Schadenersatz. Aus diesem Grund verraten wir exklusiv, wie Sie endlich aus dem Abgasskandal herauskommen.

Weg mit dem Schummel-Diesel: Abgasskandal ade, so funktioniert’s wirklich

Gute Nachrichten für Verbraucher aus Berlin: Allerdings nicht aus der Politik, sondern vom Landgericht. Dieses hatte einer Klage eines Verbrauchers von Dezember 2017 stattgegeben. Demnach war ein im August 2014 geschlossener Darlehensvertrag mit der VW Bank zur Finanzierung eines VW Touran Gebrauchtwagens erfolgreich im März 2016 widerrufen worden.
Per Urteil des LG Berlin schuldet der Kluger infolge der erfolgreichen Widerrufserklärung der VW Bank nun weder Zins- noch Tilgungsleistungen. Aufgrund mangelnder Pflichtangaben und unzureichender Belehrung durch die VW Bank sowie die ausgegebene Widerrufsbelehrung hatte die Widerrufsfrist nie begonnen.
Das Urteil der Landrichter in Berlin ist damit das zweite wegweisende und positive für Geschädigte im Abgasskandal. Bereits im November 2017 hatte das Landgericht Arnsberg ein Urteil zugunsten des Klägern und damit für Verbraucher im VW Dieselskandal getroffen (I-2 O 45/17).
Was bringt die Rechtssprechung? Fakt ist, dass nach Schätzungen aktuell mehrere hunderttausend Autokredite mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen im Umlauf sind. Das bedeutet, dass mehrere hunderttausend VW Fahrer und Autofinanzierer aussichtsreiche Chancen auf einen Widerruf Ihres Leasing-, Darlehens- bzw. Autokredits haben!

Widerruf Autokredit: Die Geheimwaffe raus aus dem Abgasskandal

Ob Audi, VW, BMW, Daimler, Seat, Skoda oder Porsche — Der Abgasskandal hat mittlerweile nahezu alle Autohersteller erfasst. Kaum ein Diesel fährt ohne manipulierte Abgasvorrichtung. Demnach korrigiert sich die Zahl der Geschädigten fast täglich nach oben.

„Was viele nicht wissen ist, dass der sog. Widerrufsjoker, den wir bereits von der Lebensversicherung oder der Baufinanzierung kennen, auch auf den mittlerweile unliebsamen Autokredit anwendbar ist. Das bedeutet für Verbraucher und Geschädigte im Abgasskandal: Mit einem Widerruf Ihres Autokredits ist es möglich den Fehler der Banken für sich lukrative zu nutzen. Widerrufsbelehrungen u.a. der VW Bankengruppe sind anfechtbar und bieten eine schlanke Möglichkeit sich von seinem unrentablen Autokredit zu lösen und den Sprung aus dem Abgasskandal zu schaffen“
Markus Mingers, Rechtsanwalt

Diesel Fahrer und VW Besitzer, die also ihr Fahrzeug geleast, gekauft oder finanziert haben, erhalten mit dem Widerruf Autokredit eine Chance sich dem Ärger mit VW & Co. zu entziehen und entsprechend Entschädigung zu bekommen.
Aufgrund der extrem hohen Reichweite des Abgasskandal kann kein Kunde mehr sicher sein, nicht auch mit manipulierter Software auf Deutschlands Straßen zu fahren. Ferner hängt gerade dem Diesel gerade ein massiver Wertverlust an, sodass sie quasi unverkäufliche Ladenhüter geworden sind.

Ihre Möglichkeiten aus dem Abgasskandal

Geschädigte im Abgasskandal haben aktuell genau drei Möglichkeiten sich gegen den Wertverlust Ihres Wagens zu wehren.

  • Schadenersatz beim Hersteller fordern
  • Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler geltend machen
  • Widerruf Autokredit einleiten und Vertrag rückabwickeln

Aus rechtlicher Perspektive raten wir Betroffenen im Abgasskandal unbedingt und nachdrücklich zum Widerruf Autokredit. Erfolgschancen hier: extrem hoch. Warum? Weil wir in der Praxis Autokreditverträge und Finanzierungen sehen, die fehlerhafte Widerrufsbelehrungen aufweisen. Eine falsche Verbraucherinformation oder die gänzlich ausgebliebene Belehrung über Ihr Widerrufsrecht begünstigt im Abgasskandal den Ausstieg aus der Betrugs-Spirale.
Der Widerrufsjoker kann eingesetzt werden, sollte aber zwingend anwaltlich und individuell geprüft werden. Aussichtsreich ist ein Widerruf besonders dann, wenn man sich mit seiner Widerrufserklärung an den Händler, den Hersteller oder die zuständige Bank als Finanzpartner unmittelbar wendet. — Wir bieten im Zuge dessen eine kostenfreie Ersteinschätzung und Prüfung Ihres Finanzierungsvertrages an: Senden Sie dazu Ihre vollständigen Leasing und Finanzierungsunterlagen an darlehen@mingers-kreuzer.de!

Bin ich betroffen: Formfehler im Selbstcheck!

Wir können aufgrund der Vielzahl der Autokreditverträge, die wir bislang geprüft haben, häufige Formfehler nennen, damit auch Sie schon vorab ein Auge auf Ihre Unterlagen werfen können.
So ist einer der häufigsten Fehler, der zu einem erfolgreichen Widerruf des Autokredit führt, die fehlende (Be-)Nennung der Darlehensart. Ferner sind die Kündigungsgründe, die der Verbraucher hat und über die er aufgeklärt werden muss, häufig nicht vollständig. Diese sog. Pflichtangaben führen dazu, dass die Widerrufsfrist Ihrer Finanzierung bzw. Ihres Leasings nicht beginnt und Sie bis zum heutigen Tag noch den Widerruf erklären können.

Lohnt sich der Widerruf für mich?

Natürlich hängt das vom Einzelfall ab, dennoch lautet die Antwort hier: Ja. Nach eingehender Prüfung durch unsere spezialisierten Anwälte können wir Ihre Erfolgschancen und Risiken realistisch bewerten und Ihnen umfassende Beratung zum weiteren Vorgehen bieten.
Durch den Widerruf kommt es zur sog. Rückabwicklung des Autokredits, wodurch das Vertragsverhältnis quasi als null und nichtig erklärt wird. Sie geben danach nur noch Ihr gebrauchtes Auto zurück und die Bank zahlt i.d.R. den Kaufpreis zzgl. geleisteter Raten zurück. Ob eine Nutzungsentschädigung anfällt, entscheidet sich nach individueller Prüfung Ihrer Finanzierung. — Andernfalls haben Sie Ihren Wagen auch noch vollständig kostenfrei gefahren.
Jetzt Unterlagen an darlehen@mingers-kreuzer.de senden und eine kostenfreie Prüfung Ihrer Autokredits in Anspruch nehmen. Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich bundesweit von unseren Standorten Jülich, Bonn, Köln und München aus gegenüber Herstellern, Händlern und Banken!

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