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Bosch mit „entscheidender Rolle“ im Abgasskandal!
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Bußgeld trotz falscher Geschwindigkeitsanzeige – was kann ich tun?
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So sichern Sie sich Ihr Geld im LKW-Kartell!

06.09.2016

Bild: Taina Sohlman / Shutterstock.com
 
Die führenden LKW-Hersteller haben über 14 Jahre lang illegal Preise abgesprochen und Kunden betrogen. MAN hatte schließlich das Kartell aufgedeckt und von der Kronzeugenregelung Gebrauch gemacht. Die EU-Kommission verhängte nach langen Ermittlungen eine Rekordstrafe von 2,93 Milliarden Euro gegen Iveco, Volvo/Renault, DAF und Daimler. Die Ermittlungen zur schwedischen VW-Tochter Scania laufen derzeit auf Hochtouren. Wir erklären, worauf es jetzt als Betroffener ankommt und wie Sie bares Geld ganz einfach zurückbekommen!
 

Jetzt Schadensersatz fordern und Geld verlangen!

 
Dass sich über den langen Zeitraum von 1997 bis 2011 ein immenser Schaden anhäuft, ist wenig überraschend. Betroffen sind alle Käufer und Leasingnehmer in dem oben besagten Zeitrahmen mit LKW von mehr als 6 Tonnen. Nach unseren derzeitigen Einschätzungen können betrogene Kunden circa 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises zurückverlangen. Bei einem Preis von 80.000 Euro wären das 12.000 Euro bares Geld – das sollte Sie sich unter keinen Umständen entgehen lassen. Schließlich sind die Untersuchungsergebnisse der Kommission derart fundiert, dass eine andere Rechtsbewertung nicht möglich ist.
 

Was muss ich als Leasingnehmer oder Käufer jetzt tun?

 
Die Beweislage ist so erdrückend, dass wohl kaum ein Hersteller lange Prozesse führen wird. Vielmehr haben die Unternehmen schon Milliardenrückstellungen veranlasst, um sich auf die Schadensersatzwelle vorzubereiten. Schließlich läge es an den Kartellanten selber, zu beweisen, dass der Schaden nicht auf den illegalen Absprachen beruht. Das wird wohl kaum möglich sein.
 
Aus diesem Grund streben wir für unsere Mandanten zunächst eine außergerichtliche Lösung an, um das in Frage stehende Geld zurück zu fordern. Sollte der Hersteller auf die Zahlungsaufforderung nicht eingehen, bliebe die Möglichkeit eines Prozesses. Etwaige Risiken minimieren wir hier zum Beispiel durch die Bündelung von Mandanten in eine Streitgenossenschaft. Auch zu Themen wie Prozesskostenhilfe beraten wir Sie gerne. Wollen Sie also auch in den Genuss der immensen Schadensersatzforderungen kommen, stehen wir Ihnen von der Kanzlei Mingers & Kreuzer gerne zur Verfügung.
 
Kontaktieren Sie uns deshalb einfach telefonisch für eine kostenlose Erstberatung unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Vorab können Sie uns auch gerne schon Rechnungen oder Belege über einen Kauf oder Leasingvertrag zusenden. Wir freuen uns auf Sie.
 
Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auch auf unserem Blog sowie auf unserem You-Tube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei.

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