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Ob das Fahrrad geklaut oder Sie auf der Straße um ein Zeitungsabo betrogen wurden — werden Sie Zeuge oder gar Opfer einer Straftat, sollte das Motto keinesfalls „nichts hören, nichts sehen, nicht sagen“ sein! In jedem Fall ist Strafanzeige zu stellen. Viele scheuen den Gang zur Polizei, weil sie das Geschehene für eine Banalität halten — wir klären, warum Sie Strafanzeige stellen sollten und verraten, wie es geht!
Eine Delle in der Autotür, das Portemonnaie ist plötzlich weg oder der Kollege macht nebenher noch dunkle Geschäfte? Sachen, die im Alltag durchaus passieren können und die Sie verpflichten Strafanzeige zu stellen. Doch mit der Strafanzeige ist auch viel Unsicherheit verbunden. — Genug Fälle zeigen, dass auch die Kläger am Ende auf der Anklagebank sitzen können.
Für viele ist das Stellen einer Strafanzeige nicht die Lösung. Es gibt viel Unsicherheit in diesem Bereich des „Anschwärzens“ — auch ein Hinweis ist besser als nichts. Besteht der Verdacht einer Straftat oder eines strafbaren Tätigkeit, kann eine Strafanzeige gestellt werden. Eine gesetzliche Verpflichtung hingegen gibt es aber für Verbraucher nicht. Können Sie aber mit einem Hinweis oder einer Strafanzeige ein schweres Delikt verhindern, sieht das anders aus! So sieht es das StGB § 138 vor.
Schön und gut: Sie wissen jetzt, dass kurz vor schweren Straftaten Strafanzeige gestellt werden sollte, andernfalls drohen hohe Geld- und Freiheitsstrafen. Doch wie funktioniert das eigentlich mit der Anzeige?
# Strafanzeige stellen ist beschlossene Sache! Wer einmal Anzeige erstattet, kann diese auch nicht zurückziehen, daher sollten Sie mit falschen Verdächtigungen vorsichtig umgehen.
# Wer nur vermutet, der macht sich der üblen Nachrede, der Verleumdung oder einer Falschverdächtigung strafbar — also, erst wer sich sicher ist jemanden einer Straftat zu bezichtigen, sollte dann auch den Schritt zur Polizei machen!
# Strafanzeige kann vor Ort bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder online gestellt werden. Polizisten als Strafverfolgungsbehörde ist dazu verpflichtet Ihre Anzeige entgegen zu nehmen. Schriftlich kann bei der Staatsanwaltschaft und im Netz angezeigt werden.
# W-Fragen sind das A und O: Wer wurde wie, wann und wo geschädigt und was genau ist geschehen? Daneben sind auch Ihre Personalien von Bedeutung, sprich Geburtsdatum, Adresse und Vor- sowie Zuname. Beweise wie Bilder, Tonaufnahmen oder Videos sollten des Weiteren zur Verfügung gestellt werden!
# Können Ihre Angaben nicht bewiesen werden oder bewahrheiten sich Verdächtigungen nicht, dann wird das Verfahren nach Überprüfungen, Vernehmungen und evtl. Durchsuchungen eingestellt.
# Sind Sie nicht zufrieden mit dem Ausgang des Verfahren, können Sie Beschwerde einlegen. Sollten auch dann das Verfahren erfolglos bleiben, gibt es noch die Möglichkeit einer Klageerzwingungsverfahrens.
# Wichtig ist, dass die Strafanzeige ein Hinweis und ein Anstoß für den Staat ist, eine mögliche Straftat zu vereiteln!
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