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Zum Anfang des Jahres 2017 soll der Garantiezins auf Drängen des Gesetzgebers auf unter ein Prozent sinken. Bewegte sich der Zins jahrelang zwischen drei und vier Prozent, würde dieser Niedrigzins für die klassische Lebensversicherung das Aus bedeuten.
Diese einst gegebenen Versprechen dürfte man nicht brechen, da sind sich Politik und Aufsicht einig. Denn viele Kunden haben ihre Altersvorsorge genau auf diese Zusagen aus vergangenen Tagen aufgebaut. Somit entsteht der Nachteil für alle Neukunden, die sich künftig wahrscheinlich mit den 0,9 Prozent Zinsen zufrieden geben müssen. So zumindest der Plan des Bundesfinanzministeriums.
Dieser Plan wurde laut der Institution an die aktuellen Marktverhältnisse angepasst. Er signalisiert dem Kunden, dass man seine Rückstellungen noch vorsichtiger kalkulieren sollte.
Vor 114 Jahren wurde erstmals ein Garantiezins festgelegt und sorgte dafür, dass Lebensversicherungen der Bestseller unter den Finanzprodukten wurde.
Einfach gesagt: Die Versicherung sammelt das Geld der Versicherten ein und legt es an den Kapitalmärkten. Der Verbraucher muss sich nun um nichts mehr kümmern und kriegt eine Verzinsung garantiert. Diese ist in jedem Fall höher ist, als die Inflation. Der Garantiezins wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt und gilt für jeden Versicherten.
Der Verbraucher konnte sich so sicher sein, dass er am Ende mehr herausbekommt, als er eingezahlt hatte. Auch, wenn es Unterschiede gab, je nachdem welcher Anbieter gewählt wurde.
Diese Sicherheit macht den großen Assekuranzen jedoch heute große Probleme. Aus diesem Grund versuchen diese den Kunden in Produkte zu drängen, die gelockerte Versprechen beinhalten, sodass den Versicherern mehr Spielraum bleibt, um die alten Verträge zu bedienen.
Entgegen des Vorhabens der Gesetzgeber bieten manche Versicherungen nach wie vor die klassischen Lebensversicherungen mit Garantiezins an.
Um dem entgegenzuwirken spricht das Bundesfinanzministerium mit dem Garantiezins unter ein Prozent ein Machtwort und macht die klassische Lebensversicherung somit sehr unattraktiv.
In der Versicherungsbranche stößt dies auf großen Unmut. Auch die im Jahr 2016 erwogene komplette Abschaffung des Garantiezinses wurde abgeblockt.
Auch halten die Assekuranzen eine so kurzfristige Einführung des Garantiezinses unter ein Prozent für problematisch, da sämtliche Angebote angepasst werden müssten.
Für viele Versicherte gab es bei der Auszahlung ihrer Lebensversicherung ein böses Erwachen. Hohe Verwaltungskosten, niedrige Zinsen am Kapitalmarkt und der umfassende Versicherungsschutz sorgen dafür, dass man oftmals weniger erhält, als man ursprünglich einbezahlt hatte.
Somit ist der Garantiezins von 0,9 Prozent zum einen auch eine Erziehungsmaßnahme, die den Sparer dazu ermutigen könnte, sich weitergehende Gedanken bezüglich der eigenen Altersvorsorge zu machen.
Falls Sie weitere Fragen zu Ihrer Lebensversicherung haben, kontaktieren Sie uns gerne unter 02461-8081 und nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Ersteinschätzung. Weitere Informationen und aktuelle Rechtsnews finden Sie auf unserem Blog oder dem Youtubekanal der Kanzlei Mingers und Kreuzer.
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