Übermorgen läuten wir ein neues Jahrzehnt ein: 2020! Der Umwelt und den Tieren zuliebe verzichten viele Haushalte in der Silvesternacht auf Feuerwerkskörper. Abgesehen davon verbieten etliche deutsche Städte das Böllern. Welche das sind und welche Gründe dafür bestehen, erfahren Sie hier bei uns!
In Berlin findet jedes Jahr aufs Neue am Brandenburger Tor die größte Silvesterfeier der Stadt statt. Das Böllern und Abfeuern ist hier aber nicht mehr gestattet. Auch auf dem nördlichen Alexanderplatz sowie in der Pallasstraße in Schöneberg dürfen keine Knallkörper mehr abgeschossen werden.
Das Verbot hat jedoch einen guten Grund: der Schutz von Polizei und Feuerwehr. Die Gefahr, die von jungen Männer ausgeht, welche die Einsatzkräfte mit Raketen bewerfen und beschießen, soll damit verhindert werden. Mit Kontrollen und Beschlagnahmungen ist hier zu rechnen. Bußgelder müssen jedoch nicht befürchtet werden.
In den Berliner Stadtteilen Schöneberg und Kreuzberg ist die Böller-Situation äußerst kritisch, wie die vergangen Jahre bereits zeigten. Aus großen Menschenansammlungen heraus und an bestimmten Kreuzungen würden Feuerwerkskörper auf alles gefeuert, was sich bewege.
Als besonders gefährlich gelten Raketen, Sonnen bzw. Feuerräder, Fontänen, Chinaböller, Feuertöpfe, Feuerwirbel und Bengalfackeln. Die beliebten Wunderkerzen, Tischfeuerwerke und Knallerbsen sind hingegen weiterhin gestattet.
Wie die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat, kommt es durch das Abfeuern von Feuerwerkskörpern immer wieder zu Verletzungen – häufig durch das Experimentieren mit Pyrotechnik und dem Zünden illegaler Feuerwerkskörper. In vielen Fällen ist dabei der Alkoholeinfluss mitursächlich.
Experten empfehlen, nur Produkte mit CE-Zeichen und Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zu verwenden.
Überlassen Sie Kindern keinerlei Böller und lassen Sie keine Blindgänger auf den Straßen zurück! Die Neugier der Kleinen führt häufig zu Verletztungen, wenn sie versuchen, am Neujahrstag liegengebliebene Silvesterüberbleibsel nachzuzünden.
In Frankfurt, Wiesbaden, Fulda, Kassel und weiteren hessischen Städten herrscht ein Verbot privater Silvesterfeuerwerke. Rund um den Eisernen Steg in Frankfurt will die Polizei mit Einlasskontrollen dafür sorgen, dass keine Feuerwerkskörper und Böller abgeschossen werden. Dasselbe gilt für weitere Städte in der Region.
Böllerfreie Zone ist nun in Köln, rund um den Dom und entlang des Rheins, sowie in Teilen der Münchener Altstadt und im Bereich innerhalb des Mittleren Rings. Darüber hinaus gestatten die Münchener das Abfeuern nur außerhalb der Fußgängerzone und den angrenzenden Straßen.
Thüringen und Sachsen-Anhalt schränken das private Böllern in der Silvesternacht stark ein. Als Kompromiss laden einige Städte aber zu einem gemeinsam veranstalteten Feuerwerk ein. Nordrhein-Westfalen hat ebenfalls vielerorts ein Böllerverbot ausgesprochen. Bestimmte Stadtgebiete in Düsseldorf, Köln, Dortmund, Aachen und Bielefeld wurden für Schutzzonen erklärt, in denen das Zünden von Pyrotechnik nicht gestattet ist.
In Hamburg dürfen Feuerwerkskörper weder am Jungfernstieg, noch um die Binnenalster gezündet werden. Ein Böllerverbot gilt in der Hannoveraner Innenstadt sowie im Südwesten Deutschlands, wie etwa Tübingen, Konstanz, Rottweil und Mayen. Auf dem Stuttgarter Schlossplatz und vor dem Karlsruher Schloss ist das Böllern ebenfalls nicht erlaubt.
Die Stadt Göttingen verbietet innerhalb der Wallanlagen lediglich Feuerwerk der Kategorie F2, also Feuerwerksbatterien, Raketen, Leuchtfeuerwerk und Knaller.
Ja, aufgrund der großen Brandgefahr für reetgedeckte Häuser ist das Anzünden von Feuerwerkskörpern auf einigen Inseln und Küstenorten der Nord- und Ostsee nicht gestattet. Zum Schutz vor Feuergefahr darf in etlichen Altstädten, Stränden der Festlandsküsten und Naturschutzgebieten nicht geböllert werden.
Nur auf Föhr sind Bereiche an den Stränden und auf dem Deich vom Verbot ausgenommen.
Die Inseln Hiddensee, Rügen und Darß in Mecklenburg-Vorpommern verhängen ein Böllerverbot in Ortschaften. Um den Silvesterfeierlustigen entgegenzukommen, sind in der Region Fischland-Darß-Zingst bestimmte Abbrennplätze eingerichtet und in einigen Ferienorten werden organisierte Feuerwerke angeboten.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Im folgenden aktuellen Video thematisiert Rechtsanwalt Markus Mingers, wo man ab wann böllern darf.
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