Bild: Anna Grigorjeva/ shutterstock.com
Leider sehen Kinder häufig nicht die Gefahr, die der Straßenverkehr mit sich nimmt – sie lassen sich schnell ablenken, haben noch kein vollständig entwickeltes Gehör und können Geschwindigkeiten und Entfernungen nicht einschätzen. Da es nicht selten vorkommt, dass Kinder auf der Straße verletzt werden, fragen sich Eltern, wie sie ihr Kinder besser schützen können. Antworten finden Sie hier bei uns!
Bis zum zehnten Lebensjahr darf das Kind auf dem Gehweg fahren. Unter 8 Jahren ist es ihm nur dann gestattet auf dem Radweg zu fahren, wenn dieser baulich von der Fahrbahn getrennt ist. Mir ist als Aufsichtsperson von über 16 Jahren ebenfalls gestattet, ein achtjähriges Kind mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig zu begleiten.
Achten Sie darauf, dass Ihr Kind gut sichtbar unterwegs ist – besonders in der dunkleren Jahreszeit. Falls Sie sich fragen, wie Sie am Besten vorgehen: helle Kleidung, Sicherheitsweste, Reflektoren an Fahrrad, Körper und Helm bieten ausreichend Erkennbarkeit im Dunkeln.
Eine Helmpflicht gibt es nicht. Allerdings rät der ADAC niemals ohne Kopfschutz loszuradeln. Als Elternteil sollten Sie Ihrem Kind mit guten Beispiel vorangehen und einen Helm tragen.
Beim Aussuchen eines Fahrradhelmes sollten Sie auf Folgendes achten:
1. Der Helm sollte gut sitzen. Er darf nicht rutschen! Zudem sollte der Kinngurt eng anliegen.
2. Kaufen Sie einen Helm mit CE-Zeichen.
3. Lassen Sie Ihr Kind mitaussuchen, damit er Ihm gefällt.
Dies sind die fünf wichtigsten Regeln für Fahrradfahrer im Straßenverkehr:
1. Fahren Sie vorsichtig und nehmen Sie Rücksicht! Dazu gehört auch an Haltestellen besonders vorsichtig zu fahren und nicht freihändig zu fahren.
2. Benutzen Sie immer die rechte Seite der Fahrbahn oder den Radweg, wenn dieser ausgeschildert ist.
3. Passen Sie Ihre Geschwindigkeit den Verkehrsbedingungen und dem eigenen Können an.
4. Halten Sie ausreichend Abstand zum Vordermann. Hängen Sie sich nicht an Fahrzeuge an.
5. Geben Sie beim Abbiegen immer Handzeichen.
Folgende Hinweise sollten ebenfalls beherzigt werden:
1. Verzichten Sie lieber auf die eigene Vorfahrt. Im Gegensatz zu Fahrzeugführern können Sie leichter verletzt werden.
2. Biegen Sie niemals gleichzeitig mit einem LKW ab. Ein Laster ist schwerfällig und kann somit nicht immer die Spur halten.
3. Vergessen Sie nicht: die Bremse ist kein Schmuckstück!
4. Schieben Sie das Fahrrad über die Straße. Kinder sollten immer beim Überqueren einer Straße vom Rad absteigen.
5. Zu guter Letzt: Halten Sie den Abstand zu Straßenbahnen ein. Sie können schwer bremsen und nicht ausweichen.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video über die die Handynutzung am Steuer könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.