Bild: Basar / shutterstock.com
Aus Hotels werden oft Gegenstände mitgenommen, von Hausschuhen und Handtüchern zu Shampoo-Flaschen war alles schon dabei, aber auch Glühbirnen und Fernseher wurden schon eingepackt. Die Meinung, dass die Mitnahme von Hotelgegenständen wie diesen sei erlaubt, ist weit verbreitet. Doch liegen Sie damit richtig?
Um sich etwas vom Urlaubsgefühl mit nach Hause zu nehmen, packen manche Gäste die flauschigen Hotelhandtücher oder Bademäntel ein oder bedienen sich etwas großzügig an den Toilettenartikeln, wie Shampoo oder gut riechenden Lotionen. Man denkt sich nichts dabei. Den meisten ist nicht bewusst, dass man eventuell eine Straftat begeht. Rechtlich gesehen ist es nämlich verboten etwas aus dem Hotel mitzunehmen. Die Zimmerausstattung gehört nicht zur Buchung dazu. Man hat lediglich das Recht erworben sie während seines Aufenthalts zu benutzen. Kaufen tut man die Gegenstände also nicht! Jedoch sind manchmal Shampoos und Lotionen mit im Buchungspreis eingerechnet. Ist dies nicht der Fall, begeht man Diebstahl.
Durch das Mitnehmen von Hotelgegenständen entsteht schätzungsweise ein Schaden in Millionenhöhe.
Je nach Größe des Gegenstandes und der Beweisbarkeit der Sachlage, kann es durchaus zu einer Anzeige kommen. Es kann zu einer Geldstrafe kommen. Die Höhe der Strafe wird am des gestohlenen Gegenstands gemessen und daran, ob es das erste Mal war, wo man sich etwas zuschulden kommen gelassen hat.
Jedoch habe Hotelbetreiber ein größeres Interesse daran solche Angelegenheiten ohne die Polizei Justiz zu regeln. Sie buchen die anfallenden Kosten für die Gegenstände oftmals einfach von der Kreditkarte ab. Wenn es sich nur um kleinere Gegenstände handelt, droht in der Regel keine Anzeige.
Der Gefahr einer Anzeige geht man am einfachsten aus dem Weg, wenn man im Hotel nachfragt, ob man beispielsweise die Shampoo-Flaschen mitnehmen dürfe. Manche Produkte kann man in Hotels auch kaufen.
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem oder anderen Themen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir, das Team der Kanzlei Mingers & Kreuzer, helfen Ihnen gerne weiter. Telefonisch sind wir unter 02461 / 8081 erreichbar.
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