Seit den sexuellen Übergriffen in der Kölner Silvesternacht an hunderten Frauen und nun auch bei Karneval der Kulturen in Berlin sollen nun Reformen im Sexualstrafrecht zu einer verstärkten Mentalität für das „Nein heißt Nein!“ durch den Gesetzgeber hervorgebracht werden — Sexuelle Belästigung als Straftatbestand.
Bislang ist die Rechtslage bei Sexualdelikten bspw. der sog. sexuellen Belästigung eher schwammig. Seit den Silvester-Übergriffen wird die Stimme in der Politik nach einer Reform im Sexualstrafrecht immer lauter. Schon das Nein des Opfers soll Strafbarkeit erwirken!
Wo bisher erst das Berühren von Geschlechtsteilen echte Strafen hervorbrachte, sollen nun nach einer Reform des Sexualstrafrechts schon Nein und Grapschen zu Strafen führen. Bei sexueller Belästigung und sexuellen Übergriffen dürfe keine Knüpfung an bestimmte Umstände vorgenommen werden, so heißt es aus den Reihen der Gesetzgeber. — Eine Reform ist angebracht, das gebietet der Schutz von Opfern.
Der Gesetzgeber will mit Reform des Sexualstrafrechtes den Willen der Opfer stärker in den Fokus bringen. Allein er zähle bei der Strafbarkeit von Sexualtätern. Darüber hinaus soll die Reform auch eine Strafbarkeit bei sexuellen Übergriffen durch Gruppen festlegen.
Relevant ist innerhalb der Reformpläne auch das Vorhaben den Straftatbestand der sexuellen Belästigung einzuführen. Die beschreibt auch die kurze, aber belästigende Berührung — ungewollt vom Opfer — über der Kleidung.
Der Bundestag wird sich mit den neuen Gesetzesentwürfen zum Sexualstrafrecht und den damit verbunden Reformen nun auseinandersetzen. Es bleibt hier auch juristisch abzuwarten, wie das Gesetz letztlich aussehen wird.
Bei Fragen zum Sexualstrafrecht kontaktieren Sie uns – Ihren Experten für Strafrecht! Unter der Telefonnummer 02461 / 8081 oder über unsere Mail info@mingers-kreuzer.de erreichen Sie uns, falls Sie rechtlichen Beistand bei sexueller Belästigung benötigen.
Aus dem Willen etwas zu tun erwuchsen nach den sexuellen Übergriffen in der Kölner Silvesternacht Bürgerwehren – doch welche Rechte haben diese privat-organisierten Bürgerwehren eigentlich im Ernstfall? Mehr dazu auf unserem YouTube-Channel.
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