Bild: MJTH / Shutterstock.com
Das Internet ist im Leben eines Teenagers kaum mehr wegzudenken. Allerdings gibt es immer wieder Trends, die eine Nutzung gefährlich machen, wie zum Beispiel das „Sexting“. Was erlaubt ist und was man gegebenenfalls dagegen tun kann, nun bei uns!
Das Sexting ist eine Mischung aus Sex und Texting. Hierbei verschicken meist Teenager erotische Bilder an andere Personen. Zwar ist der Adressat in der Regel der eigene Freund oder die eigene Freundin, allerdings kann eine derartige Nachricht schnell bei der falschen Person landen, die derartige Bilder oder Videos veröffentlicht.
Dieser neue Trend kann für Jugendliche drastische Konsequenzen nach sich ziehen. Zum einen könnte es in der Schule oder in Vereinen zu Mobbing oder gar Erpressungen kommen, was das Leben der jungen Menschen stark belasten würde. Genaue Zahlen über derartige Fälle existieren bislang noch nicht, jedoch warnen bereits Jugendschützer und Schulen davor, solche Nachrichten zu verschicken.
Zum anderen sind rechtliche Konsequenzen durchaus möglich. Insbesondere dann, wenn Bilder weitergeleitet oder veröffentlicht werden, obwohl das Einverständnis des Absenders fehlt. Dies verletzt das Urheber- und das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Grundsätzlich sollte man in einer solch prekären Situation stets schnell handeln, um das Ausmaß möglichst klein zu halten. Zunächst sollten Betroffene ihre Unterlassungsansprüche in Form einer Einstweiligen Verfügung geltend machen. Reagiert die verantwortliche Person jedoch nicht wie gewünscht mit dem Entfernen der Bilder oder Videos, droht sogar eine Ordnungsstrafe von bis zu 250 000 Euro. Hinzu kommen mögliche Schmerzensgeldzahlungen, die der betroffenen Person zustehen.
Falls sich diese Bilder jedoch bereits bei Google wiederfinden, könnte es zu Schwierigkeiten bei der Löschung kommen, da Google nicht zum Entfernen gezwungen werden kann. Dies könnte sich aber durch ein aktuelles Urteil ändern.
Übrigens: Die Haftung übernehmen in solchen Fällen immer die Jugendlichen selber, auch wenn die Minderjährig sind. Nur im Falle einer Verletzung der Aufsichtspflicht müssten auch die Eltern mit Konsequenzen rechnen.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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