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Schwere Misshandlung – Darf man minderjährige EU-Bürger ausweisen?

16.07.2019

Bild: MR.Yanukit/ shutterstock.com
 
Der Fall ging durch die Presse: fünf Jugendliche im Alter zwischen 12 und 14 Jahren haben eine 18-jährige Frau in Mühlheim schwer misshandelt und vergewaltigt. Den beiden 12-Jährigen droht im Gegensatz zu den anderen mutmaßlichen Tätern keine Anklage oder Verurteilung. Es stellt sich jedoch die Frage, ob sie als EU-Bürger ausgewiesen werden dürfen.
 
 

Welche Voraussetzungen müssen für eine Ausweisung vorliegen?

 
EU-Bürger dürfen ausgewiesen werden. Allerdings sind die Anforderungen dafür sehr hoch. Nach dem Grundrecht der Freizügigkeit hat jeder EU-Bürger das Recht, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen. Er darf in jeden der 28 Mitgliedstaaten einreisen und sich dort aufhalten.
Sie verlieren dieses Recht, wenn von ihrem persönlichen Verhalten eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit ausgeht.
 
Das Alter ist dabei irrelevant. Liegen zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit vor, können auch Minderjährige ausgewiesen werden.
Zum Beispiel bei terroristischer Gefahr. Oder wenn der Betroffene wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens fünf Jahren verurteilt oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet wurde.
 
 
 
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Thematisch könnte Sie ebenfalls das folgende aktuelle Video interessieren. Rechtsanwalt Markus Mingers Ihnen die Folgen des Brexit für Verbraucher auf.
 

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