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Eine Warnung an alle, die eine Haushaltshilfe beschäftigen: Melden Sie diese immer an! Schwarzarbeit wird mit hohen Geldbußen bestraft. Alles, was Sie zur Anmeldung wissen müssen, und wie Sie die Haushaltshilfe von der Steuer absetzen können, erfahren Sie hier!
Um sich neben Karriere und Familie nicht noch um den Haushalt kümmern zu müssen, kann man eine Haushaltshilfe anheuern, die gegen Bezahlung kocht, putzt, bügelt und andere Alltagspflichten erledigt. Der Einfachheit halber stellen rund vier Millionen Haushalte in Deutschland eine solche Person ein. Allerdings werden nicht alle ordnungsgemäß angemldet und arbeiten somit schwarz. Das wird allerdings mit Geldbußen von bis zu 5.000 € geahndet.
Schwarzarbeit kann schnell auffliegen – beispielweise wenn sich Schwarzarbeiter bei der Arbeit verletzen und ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen. Der Unfall muss vom behandelnden Arzt dem zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Bei fehlendem Versicherungsschutz des Angestellten muss der Auftraggeber für Behandlungs- und Rehakosten aufkommen.
Melden Sie die Haushaltshilfe bei einem Gehalt von bis zu 450 € monatlich am besten bei der Minijob-Zentrale an! Wir erklären Ihnen das Verfahren in wenigen, einfachen Schritten:
Rufen Sie die den Haushaltscheck auf der Internetseite minijob-zentrale.de ab. Arbeitgeber und -nehmer müssen das Formular gemeinsam ausfüllen und unterschreiben. Das Ganze dauert zehn Minuten und ist folglich schnell abgehandelt. Das Formular können Sie entweder online oder per Post an die Minijob-Zentrale zuschicken. Dabei geben Sie eine Einzugsermächtigung aller Angaben statt, müssen sich aber ansonsten um nichts mehr kümmern. Den Rest übernimmt die Minijob-Zentrale und meldet den Arbeitnehmer bei den Sozialversicherungen an. Der Arbeitgeberanteil für Renten- und Krankenversicherung, für eine Pauschalsteuer und für eine Unfallversicherung beträgt etwa 14 %.
Fragen Sie den Beschäftigten nach anderen Beschäftigungen auf Minijobbasis! Wichtig ist, dass der Gesamtverdienst nicht die 450 €-Grenze übersteigt. Verdient die Haushaltshilfe mehr als 450 € im Monat, muss sie auf Lohnsteuerkarte beschäftigt werden. Das bedeutet sie muss Steuern zahlen. In ein paar Fällen darf ein Angestellter nur einen Minijob ausüben, der die Minijobgrenze aber nicht erreicht. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Person parallel regulär eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt.
Die Haushaltshilfe kann sogar von der Steuer abgesetzt werden, sodass man eine Rückzahlung von 510 € im Jahr erhält. Der Beschäftigter hat hierbei den Vorteil, dass sie in die Rentenkasse einzahlt und Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat. Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten für Unfälle, die auf der Arbeit, auf dem Hin- oder dem Rückweg passieren. Sie kommt im Ernstfall für eine umfassende Heilbehandlung sowie für eine berufliche oder soziale Rehabilitation auf.
Die Höhe des Stundenlohns müssen Haushaltshilfe und Arbeitgeber untereinander ausmachen. Die kann von mehreren Faktoren abhängen, wie der regionalen Lohndiensthöhe oder die Qualifikation des Beschäftigten. Üblicherweise werden 10 bis 15 € die Stunde ausgezahlt. Wer sich unsicher ist, kann auf einen Arbeitsvertrag bestehen, der eine Liste der Aufgaben einer Haushaltshilfe enthält.
Wenn Sie noch weitere Fragen zur Schwarzarbeit haben, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Weitere Informationen rund um das Thema finden Sie im folgenden Video.
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