Bild: Mike Focus / shutterstock.com
Lehrer-Diss auf Facebook — eigentlich nichts Neues. Doch nun bringt ein Lehrer seine 14-Jährige Schülerin vor Gericht: „Behinderter Lehrer ever“ heißt es inklusive heimlich geschossenem Foto aus dem Klassenraum auf ihrer Facebook-Seite. Das Urteil nun: 20 Sozialstunden! Wir berichten, was passiert ist!
Aus der Schulzeit noch bekannt ist, dass immer Lehrer gibt, die sich nicht in der Gunst ihrer Schüler wiegen können. Eine Schülerin, 14 Jahre, treibt es nun für einen Pädagogen zu weit. Sie fotografiert den Lehrer heimlich während der Schulstunde in der Klasse und postet auf Facebook gleiches mit dem Zusatz „Behinderter Lehrer ever“!
Da reichte es dem Lehrer — nicht nur grammatikalisch! Es wurde Strafantrag gestellt und jüngst wurde der Fall aus November 2015 verhandelt. Die Schülerin bedauerte zwar, was sie getan hat, stellte ihren Post der Beleidigung aber unter den Scheffel einer Quittung für den Lehrer. Er habe u.a. sie fotografiert und die Bilder auf der Schul-Homepage veröffentlicht.
Unangenehm für die Schülerin war beim Gang zu Gericht vor allem aber sicher das Aufgebot an Fotografen under Presse. Diesen Spießrutenlauf dank einer Beleidigung auf Facebook hielt ihr auch die vorsitzende Richterin für Jugendstrafrecht vor.
Eine Beleidigung auf Facebook veröffentlichen ist das eine, es aber auch für Freunde von Freunden öffentlich zu machen, verursacht gut und gerne Probleme, wie der vorliegende Fall zeigt.
Ein Vertreter des Lehrerverbands Bildung und Erziehung bestätigt, dass Fälle von Beleidigung im Netz gegenüber Lehrern zugenommen hat. Man sieht den Zug vor’s Gericht mit großem Respekt, da viele Lehrkräfte über Diffamierung auf Facebook & Co. schweigen, da es die Schule negativ darstellt.
Man wünscht sich ein schulisches Reglement, dass den Umgang mit Social Media und Cyber-Mobbing klärt und klar benennt. Das Urteil soll nun Wirkung zeigen und Lehrer hervorbringen, die bislang zu Beleidigung, Mobbing und Diffamierung Stillschweigen bewahrt haben.
Das Urteil bzw. das gerichtliche Vorgehen wird von Seiten der Schülervertretung negativ gesehen und zeuge von unpädagogischem Umgang mit Konflikten zwischen Lehrern und Schülern! — Es bleibt abzuwarten, ob der Richterspruch zur Beleidigung auf Facebook einen Stein ins Rollen bringt!
Cyber-Mobbing, Beleidigung im Netz: Konflikte 2.0 — Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer beraten Sie gerne im Bereich Familien- und Strafrecht zum Thema. Wenn Sie Betroffener sind, melden Sie sich gerne zu Ihrem Beratungsgespräch unter 02461 / 8081 oder info@mingers-kreuzer.de.
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