Bild: George Rudy / shutterstock.com
Nicht selten passieren Unfälle, bei denen eine zweite Person Schuld an einer Verletzung trägt. Wann einem Schmerzensgeld zusteht und wie viel man als Geschädigter verlangen kann, haben wir für Sie zusammen getragen.
Gerade in den USA gibt es häufig – zugegeben teils sehr seltsame – spektakuläre Urteile, die Schmerzensgelder in immenser Höhe festlegen. Ein Beispiel dafür wäre, dass eine Frau mehr als zwanzig Milliarden Euro von einem Tabakkonzern kassierte, da ihr Mann (ein Kettenraucher) mit bereits 36 Jahren an Lungenkrebs gestorben war.
Doch auch in Deutschland gibt es Urteile, die hohe Summen an Schadensersatz festsetzen.
Dabei handelt es sich um teils sehr verschiedene Fälle: Von Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch Medien über Autounfälle bis hin zu Ärztepfusch – alles ist dabei. Jedoch kommt es auch immer mal wieder zu Fällen, mit denen man nicht rechnen würde. Sei es eine Klage gegen einen Friseur oder aber gegen den Halter eines Tieres: Schmerzensgeld kann in vielen Bereichen des Lebens erstritten werden.
Grundsätzlich ist Schmerzensgeld eine Form des Schadensersatzes. Schmerzensgeld sorgt für einen finanziellen Ausgleich für nicht materielle Schäden. Nicht materielle Schäden sind solche, die keine Vermögensschäden sind und somit nicht mit Geld gemessen werden können.
Im Bundesgesetzbuch steht dazu: „Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“ ($ 253 Abs. 2 BGB).
Besonders für körperliche Schäden ist eine solche Entschädigung vorgesehen und soll einen Ausgleich schaffen. Auch, wenn immaterielle Schäden häufig durch Geld nicht ausgeglichen werden können (beispielsweise beim Verlust eines Körperteils o.ä.), so soll eine Schmerzensgeldzahlung wenigstens ein Stück weit Genugtuung schaffen.
Körperliche Schäden in einer Geldsumme auszudrücken ist immer schwierig. Dadurch bedarf jeder Fall einer individueller Betrachtung. Hierbei kommt es vor allem darauf an, wie schwer eine Verletzung ist und welche Folgen sie für den Geschädigten hat.
Wichtig: Besteht auch ein Anspruch auf Schadensersatz, so darf dieser dennoch keinen Einfluss auf die Höhe des Schmerzensgeldes haben.
Es gibt gewisse Kriterien, die die Höhe des Schmerzensgeld festlegen. Darunter fallen:
– Art der Verletzung
– Schwere der Verletzung
– Konsequenz und Ausmaß der Verletzung
– Dauer der Beeinträchtigung
– Eventuelle Krankenhausaufenthalte
– Intensität der Schmerzen
– Eventuelle Entstellungen
– Arbeitsunfähigkeit
– Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Schuldigen
– Mitverschulden des Betroffenen
Es gibt zwar eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle, jedoch muss trotzdem jeder Fall gesondert betrachtet werden. Der Katalog mit einer Sammlung an Gerichtsurteilen dient lediglich der Orientierung.
Wichtig ist vor allem eine Dokumentation des Ereignisses, wodurch Verletzungen entstanden sind, sowie der Nachweis sämtlicher ärztlicher Behandlungen. Ein Attest ist für die Forderung zwingend notwendig.
Sie sollten spätestens dann einen Rechtsbeistand hinzuziehen.
Tipp: Bei Schäden durch einen Autounfall zahlt die KFZ-Versicherung des Verursachers auch Ihre Anwaltskosten. Geschädigte sind gegenüber der Versicherung jedoch immer nachweispflichtig.
Generell ist es in Fällen, bei denen Sie als Geschädigter denken, dass Ihnen Schmerzensgeld zusteht, immer ratsam, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gerne helfen wir Ihnen in solchen Fällen weiter. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 02461-8081 oder via Email. Wir kämpfen für Ihr gutes Recht.
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