Bild: Look Studio/ shutter stock.com
Des einen Glück ist des anderen Strafe: die Krankschreibung vom Arzt. Zuhause im Bett liegen, sich verwöhnen lassen und faulenzen kann für ein paar Tage sehr erholsam sein – auf Dauer aber auch langweilig. Wer sich wieder gesund fühlt, aber weiterhin krankgeschrieben ist, fragt sich: Darf ich trotzdem wieder zur Arbeit gehen?
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Arbeitsverbot, sondern gibt lediglich eine Prognose ab, wie lange der Arbeitnehmer voraussichtlich nicht arbeiten kann. Ist die Arbeitsfähigkeit früher als gedacht wieder hergestellt, dürfen und sollten krankgeschriebene Arbeitnehmer auch wieder arbeiten. Wer sich gesund fühlt, ist am Arbeitsplatz also erwünscht!
Eine Art „Gesundschreibung“ als Gegenstück zur Krankschreibung gibt es aber nicht.
Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass der Arbeitgeber dennoch Zweifel am Gesundheitszustand des Arbeitnehmers anmeldet, kann der Betriebsarzt aufgesucht werden, der den Mitarbeiter erneut untersucht. Gehen Sie also erst zur Arbeit, wenn Sie sich tatsächlich wieder gesund fühlen, um dies zu vermeiden.
Wer trotz Krankschreibung arbeitet, verliert den Versicherungsschutz? Nein, natürlich nicht. Wer sich gesund fühlt und zur Arbeit geht, behält seinen gesetzlichen Versicherungsschutz. Dasselbe gilt für Wegunfälle. Wer sich also trotz Krankschreibung auf den direkten Weg zu seiner Arbeitsstelle macht, genießt von der Haustür an den gleichen Versicherungsschutz wie alle anderen Arbeitnehmer. Grundsätzlich gilt: Ein Unglück am Arbeitsplatz gilt nur dann als Arbeitsunfall, wenn er im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.
Wenn Sie sich wieder gesund fühlen, dürfen Sie auch wieder arbeiten gehen. Beachten Sie, dass dies nur für den eigenen Arbeitgeber gilt. Krankgeschrieben einer anderen Tätigkeit nachzugehen, um den Verdienst aufzubessern, kann Sie letztendlich ihren Job kosten. Erfährt der Arbeitgeber von Ihrem Nebenjob, droht eine fristlose Kündigung des Arbeitsvertrags.
In diesem Fall sollten Sie sich erneut arbeitsunfähig melden und dem Arbeitgeber eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
Dies ist allerdings etwas umständlich. Sollten Sie in einem angenehmen Arbeitsverhältnis zu Ihrem Arbeitgeber stehen, können Sie die Abgabe einer neuen Krankschreibung umgehen. Sie könnten wieder zur Arbeit gehen, Ihrem Vorgesetzten jedoch sofort mitteilen, dass Sie es erst einmal versuchen möchten. Sollten Sie nach ein paar Stunden merken, dass es Ihnen doch noch nicht möglich ist zu arbeiten, behandeln beide Seiten den Fall bestenfalls so, als seien Sie gar nicht erst am Arbeitsplatz aufgetaucht.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. In diesem aktuellen Video erklärt Ihnen Rechtsanwalt Markus Mingers noch einmal persönlich, ob Sie trotz Krankschreibung arbeiten dürfen. Wir wünschen gute Besserung!
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