Bild: JuliusKielaitis / shutterstock.com
Der Rechtsdienstleister MyRight musste vor dem Landgericht Braunschweig jüngst eine Niederlage einstecken. Die erste Schlappe für einen betrogenen VW Kunden: Denn die Schadensersatzklage gegen den Autohersteller wurde in dieser Instanz abgewiesen.
Geld zurück gibt’s also erstmal nicht!
Natürlich geht MyRight in Berufung. Doch ist diese Entscheidung des LG Braunschweig für VW Kunden und damit Betroffene im Abgasskandal keine frohe Botschaft. Geschädigte, die sich an den Rechtsdienstleister gewandt haben, um entsprechende Schadenersatzforderungen durchzusetzen bangen nun um Ihre Chance gegen VW zu gewinnen.
Nach Urteil des LG Braunschweig besteht für geschädigte Käufer von manipulierten Dieseln kein Anspruch auf Schadenersatz. Die Musterklage von MyRight liegt mit dieser Entscheidung erst einmal brach. Das Gericht bewertete zwar, dass die von VW verwendete Software unzulässig sei, doch ein Schadenersatzanspruch ließe sich daraus nicht ableiten. Denn faktisch haben die Fahrzeuge eine bestehende Zulassung.
Eine Vorabentscheidung durch den Europäischen Gerichtshof wurde ebenfalls durch das Landgericht Braunschweig abgewiesen. MyRight steht zum aktuellen Zeitpunkt also etwas im Regen, was die tausenden zu vertretenden Mandate angeht. Vor der Entscheidung durch das EuGH steht für den Kläger dann nun erst einmal der Weg über die Berufung oder weiter ggf. die Revision beim BGH.
Eine Entschädigung für den betroffenen VW Kunden bleibt an dieser Stelle also erst einmal aus!
Das Urteil des LG Braunschweig sorgt in erster Linie für eine Rechtsgroteske, denn verstehen kann der Verbraucher solch ein Urteil natürlich nicht.
Mit über 100.000 Mandanten im Rücken wird es für MyRight durch das jüngste Urteil im Abgasskandal natürlich eng. Man argumentiert hier vor allem mit dem Verfallen einer Betriebserlaubnis, wenn der betroffene VW mit einer verbotenen Abschalteinrichtung fährt. Das Plädoyer lautet: Rücknahme des Schummel-Diesel und Erstattung des vollen Kaufpreises für den MyRight-Mandanten! Für diesen wird es aufgrund des sog. merkantilen Minderwertes seines Fahrzeugs auch hier nicht leichter: Es gibt trotz staatlicher Abwrackprämie keinen Markt für Abgasskandal betroffene PKW, sodass eine Vielzahl von Geschädigten auf Ihrem Schummel-Diesel sitzen bleiben.
MyRight wirbt exzessiv mit dem Start einer Sammelklage. Dies ist m.E. eine fehlleitende Werbung, denn in Deutschland ist eine Sammelklage — wie bspw. in den USA — nicht möglich. Eine Sammelklage existiert juristisch nur im Aktiengesetz. MyRight verspricht hier also von vorne herein nicht umsetzbare Dinge für seine Mandanten. Beim vorliegenden Fall handelt es sich vermutlich um ein Musterverfahren mit geringen Streitwert, eine Art Testballon, wie gerichtlich entschieden wird.
Schwierig ist hier allerdings der lange Prozessweg durch verschiedene Instanzen, der MyRight bevorsteht. Die ersten Schadenersatzansprüche verjähren bereits zum Jahresende *** Stichtag: 31.12.2017! ***. Für MyRight bedeutet das, eine Klagewelle loszutreten in mehreren 1.000 Fällen und diese noch vor Jahreswechsel gerichtlich durchzubringen. Die Position von MyRight ist hier als schwierig anzusehen, denn es müssen entsprechende finanziellen Vorleistungen für etliche Klagen getätigt werden und ob hier genug Eigenkapital vorhanden ist, bei solch einer unklaren Rechtslage, scheint eher fragwürdig.
— Markus Mingers, Rechtsanwalt
Juristisch ist die Entscheidung des LG Braunschweig auch unserer Ansicht nach als haltlos zu bewerten. Im Abgasskandal liegt ein arglistige Täuschung bzw. Betrug durch den Autohersteller VW vor sowie ein eindeutig bestimmbarer Mangel am Fahrzeug. Dementsprechend haben VW Kunden hier auch Anspruch auf Schadenersatz. — Wir erwarten die weiteren Schritte von MyRight mit Spannung und halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.
Sie sind betroffen vom Abgasskandal? Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Schadenersatzansprüchen, einer drohenden Verjährung von etwaigen Ansprüchen oder zu möglichen juristischen Schritten im VW Abgasskandal — kontaktieren Sie uns z.B. über unser Kontaktformular, wir sind gerne für Sie da!
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