Kommt es zu einer Trennung, wird das Miteinander oftmals durch den Konflikt überschattet. Im Härtefall muss über das Kindeswohl in einem Prozess entschieden werden. Im Zweifelsfall ist die Unterstützung durch einen eigenen Anwalt empfehlenswert.
In Deutschland ist es nur schwer möglich den Namen des Kindes nach einer Trennung zu ändern. Allerdings steht es dem Vater beispielsweise frei, sein Kind bei einem anderen Kosenamen zu rufen als die Mutter. Ein Elternteil darf jedoch nicht über den Namen des Kindes entscheiden. Besteht ein gemeinsames Sorgerecht, muss Einigkeit über die Änderung des Namens zwischen beiden Eltern bestehen. Dies gilt sowohl für den Vornamen als auch für den Nachnamen. Suchen Eltern während der Trennung eine Beratungsstelle auf, werden die Gespräche oftmals von Paarkonflikten überlagert. Die Sorgerechtsfragen werden dem Streit häufig hinten an gestellt.
Um zu gewährleisten, dass die Kinder in einem Rechtsstreit nicht übergangen werden, werden Kinder vor Gericht angehört. Für Kinder ab 14 Jahren gibt es sogar eine Pflicht hierzu. Kinder ab 14 Jahre dürfen beispielweise widersprechen, wenn die alleinige Sorge auf ein Elternteil übertragen wird. Außerdem darf das Kind Beschwerde einlegen, wenn vom Gericht über das Sorgerecht gegen dessen Willen entschieden wurde.
Kinder werden allerdings häufig bereits im Kindergartenalter befragt. Ob und in welchem Ausmaß die Anhörung zur Entscheidung beiträgt, hängt von der Entwicklung des Kindes ab und muss jeweils im Einzelfall entschieden werden.
Richter betrachten das Kindeswohl nicht nur mit Blick auf die Sorge- und Umgangsrechte. Im deutschen Recht ist eine sogenannte Härteklausel vorgesehen, wonach eine Ehe nicht geschieden werden darf, wenn die Scheidung zum Wohle der gemeinsamen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen abzulehnen ist. Dieser besondere Grund ist beispielsweise gegeben, wenn das Kind ernsthaft Suizidgefährdet ist.
Wenn Richter den Eindruck haben, dass Kinder in einem Sorgerechtsstreit nicht genügend berücksichtigt werden, kann dem Kind ein eigener Anwalt zur Seite gestellt werden. Die Kinder werden dann durch einen sogenannter Verfahrenspfleger vertreten. Auch das Jugendamt oder die Rechtsanwälte der Eltern können auf den Anwalt für Kinder bestehen.
Sind die eigenen Eltern nicht mehr ansprechbar, können sich Kinder beispielsweise von Institutionen wie die Caritas oder dem deutschen Kinderschutzbund Hilfe holen. Es muss nicht befürchtet werden, dass der Fall öffentlich wird. Denn Familienhilfen müssen wie Ärzte eine Schweigepflicht einhalten.
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