Nach einer Scheidung wird häufig um das Sorgerecht für die Kinder gestritten. Kinder haben nach einer Scheidung einen Anspruch auf Umgang mit Vater und Mutter. Das Wechselmodell ist dabei eine Möglichkeit, jedoch erfordert es einige Voraussetzungen, damit dieses Konzept funktioniert. Außerdem gibt es in Deutschland keine gesetzliche Verankerung.
Nach einer Trennung wollen beide Eltern in der Regel auch weiterhin möglichst viel Kontakt zu ihren Kindern haben. Hierbei sind unterschiedliche Modelle möglich, wie zum Beispiel das in der Vergangenheit häufig diskutierte Wechselmodel.
Das Wechselmodell ist ebenfalls unter dem Pendelmodell oder dem Doppelresidenzmodell bekannt. In der Regel kümmern sich die getrennt lebenden Eltern dabei im wöchentlichen Wechsel um die gemeinsamen Kinder. Dass dabei einige Hürden überwunden werden müssen, ist verständlich. Für ein Wechselmodell ist ein am Kindeswohl orientierter Umgang untereinander notwendig, was jedoch nach einer schmerzhaften Scheidung nicht selbstverständlich ist. Es erfordert ein einheitliches Erziehungskonzept. Beide Elternteile müssen miteinander kommunizieren und von der Richtigkeit des Ansatzes überzeugt sein. Ist dies nicht der Fall, kann dem Wunsch durch ein Gericht widersprochen werden.
Anfang 2012 hat das Oberlandesgericht in Hamm mit dem Urteil AZ: II 2 UF 211/11 hierzu eine wichtige Entscheidung getroffen. Ein Vater strebte das wöchentliche Wechselmodell an. Allerdings lehnte die Mutter dies jedoch ab. Es kam im Laufe des Verfahrens zu einem Streit und zu gegenseitigen Vorwürfen. Dies war für das Gericht Grund genug den Antrag des Vaters abzulehnen.
Das Wechselmodell ist grundsätzlich dazu geeignet eine enge Eltern-Kind-Beziehung aufzubauen. Jedoch ist ein solches Umgangsmodell unter Umständen mit Belastungen für die Kinder verbunden. Es fehlt dann an einem festen Lebensmittelpunkt.
Die Voraussetzung für ein Wechselmodell ist deshalb, dass beide Eltern ihre Konflikte eindämmen können und darüber hinaus an den Bedürfnissen des Kinder ausgerichtet sind. Die unterschiedlichen Vorstellungen in der Frage der Erziehung des Anderen müssen hierfür toleriert werden. Wenn dies nicht der Fall ist und ein Elternteil Widerstand gegen das Wechselmodell leistet, kann dies nicht angeordnet werden. Eltern müssen nicht befürchten, dass eine Entfremdung der Kinder von einem Elternteil bei einem anderen Umgangsmodell besteht.
Wenn Sie Fragen zum Thema Scheidung haben, können Sie sich gerne bei uns melden und unsere kostenlose Erstberatung beanspruchen. Sie erreichen uns telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. In unserer Rubrik „News“ finden Sie weitere Informationen rund um das Scheidungsrecht und anderen interessanten Themen.
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