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Vier Jahre ist es nun her, dass der Diesel-Abgasskandal aufflog. Immer mehr Klagen der Betroffenen erreichen die letzte Instanz – den Bundesgerichtshof (BGH). Bei den obersten Zivilrichtern liegen inzwischen mehr als 30 Verfahren vor.
Es handelt sich bei drei der Klagen um Schadensersatzforderungen, die sich gegen der Autohersteller Volkswagen richten, und von Oberlandesgerichten zugelassene Revisionen. In allen anderen Fällen will die unterlegene Partei über ihre Beschwerde beim BGH die Zulassung ihrer Revision erst noch erreichen. Die Zulassung könnte jedoch an formalen Anforderungen scheitern.
Die Entscheidungen des BGH zum Diesel-Abgasskandal werden sehnsüchtig erwartet, doch noch ist es nicht so weit. Vor 2020 können wir nicht mit einem Urteil rechnen, das die vielen grundsätzliche Rechtsfragen klärt. Und solange es noch keine höchstrichterliche Entscheidung gibt, teilen sich die Meinungen der Land- und Oberlandesgerichte.
Noch wurde keine einzige Klage in Sachen Diesel-Abgasskandal vor dem BGH verhandelt. Eigentlich waren zwei Verhandlungen bereits für Anfang 2019 angesetzt, doch beide Kläger machten kurz vorher einen Rückzieher. Einmal wegen einer außergerichtlichen Einigung in Form eines Vergleichs.
Das andere mal gingen die Richter mit einem sogenannten Hinweisbeschluss, also einer vorläufigen Rechtseinschätzung, an die Öffentlichkeit. Dadurch ist deutlich geworden, dass der BGH die illegale Abgastechnik als Sachmangel einstuft. Dies stellt eine Voraussetzung dar, um erfolgreich gegen den Händler vorgehen zu können. Aus dem Hinweisbeschluss geht ebenfalls hervor, dass Neuwagenkäufer trotz zwischenzeitlichem Modellwechsel einen Anspruch darauf haben können, dass der Händler Ihnen ein Ersatzauto frei von Mängeln gibt.
Die allermeisten Fragen bleiben dennoch ungeklärt. Gegenstand und Adressat der Klageforderungen gehen weit auseinander. Wer nicht die Haftung für Mängel, sondern, wie die drei Revisionen vor dem BGH, Schadensersatz verlangt, wirft dem Hersteller vor, die Käufer mit der manipulierten Abgastechnik bewusst getäuscht zu haben. Man spricht in diesen Fällen von einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung.
Ein paar Oberlandesgerichte, wie etwa das OLG Koblenz, geben den Autokäufern Recht. VW habe das geschädigte Auto unter bewusstem Verschweigen der unzulässigen Softwareprogrammierung in Verkehr gebracht und habe im großen Maße zur Profitsteigerung getäuscht.
Andere Oberlandesgerichte, wie das OLG Braunschweig, weisen die Schadensersatzforderungen mit der Begründung ab, VW habe gegen kein Gesetz und keine Vorschrift verstoßen, die dazu dienten, den Kläger oder sein Vermögen zu schützen.
Wir sind gespannt, wie die Revision des Rechtsdienstleisters Myright, der die Ansprüche Zehntausender Dieselbesitzer vertritt, und auch die Musterfeststellungsklage vor dem BGH entschieden wird, der sich rund 430.000 Autokäufer angeschlossen haben.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Rechtsanwalt Markus Mingers befasst sich im folgenden Video mit der Nachricht, dass nun auch Diesel-Fahrverbote in Köln und Bonn eingeführt werden.
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