Wie wir kürzlich berichteten weitet sich der Abgasskandal immer weiter aus. Neben den bereits bekannten Modellen sind nun unter Rückgriff von Informationen durch die amerikanische Umweltbehörde EPA auch 3-Liter-Dieselmaschinen betroffen. Dabei wurden unter anderem neun Mal höhere, von dem erlaubten Regelfall abweichende, Grenzwerte gemessen. Im Fokus stehen neben Modellen wie dem Touareg von VW und weiteren Audi-Fahrzeugen insbesondere der Porsche Cayenne aus der Baureihe von 2015. Die jüngsten Meldungen haben dazu geführt, dass nicht nur die VW-, sondern auch die Porsche-Aktie unter erheblichen Verlusten und unerwarteten Kurseinbrüchen leidet.
Anleger der Porsche Automobil Holding SE fragen sich nun zu Recht, ob und welche Schadenersatzansprüche im Detail geltend gemacht werden können. Schließlich ist bei jetzigem Stand der Sachlage nicht mit einer zeitnahen Erholung der Kurswerte zu rechnen. Vielmehr dürften die Aktien der Unternehmen durch die anhaltenden Ermittlungen (insbesondere auf dem US-Markt) weiter unter Druck geraten. Schutz für Anleger verspricht hier vor allem das Wertpapierhandelsgesetz, WpHG. Relevant sind dabei für eine entsprechende Geltendmachung etwaiger Ansprüche in erster Linie Versäumnisse hinsichtlich der Veröffentlichung so genannter Ad-hoc-Mitteilungen, § 15 I WpHG. Eine solche Mitteilung könnte vorliegend nicht in ausreichendem Maße beziehungsweise gar nicht erfolgt sein. Betroffen sind vor allem Inhaber der so genannten Vorzugsaktien von Porsche. Ob und wie Sie einen Anspruch erfolgreich geltend machen können, muss im Einzelfall geprüft werden und kann von verschiedenen Faktoren abhängen. Daher stehen wir Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Eine Geltendmachung kann für Sie von erheblichen Mehrwert sein. So ist es nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2011 möglich, nicht nur den Kursdifferenzschaden, sondern auch eine Art vollständiger Kompensation durch Rückabwicklung ersetzt zu verlangen.
Zwischen Juni 2008 und September 2015 erworbene Aktien können unter Umständen hiervon betroffen sein. Es ist daher sinnvoll, Ihre Unterlagen einer Prüfung durch kompetente Anwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht zu unterziehen. Gerne können Sie uns unter 02461 / 8081 erreichen oder unser Kontaktformular zu einer kostenlosen Erstberatung verwenden. Mehr zu diesem Thema finden Sie unter der Rubrik News sowie in dem Artikel „VW-Skandal: Auch Aktionäre können Rechte geltend machen!“.
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