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Russischer Angriffskrieg auf Ukraine – Ist das Zeigen des „Z“-Symbols strafbar?

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Laut Aussage des Bundesinnenministeriums kann das Zeigen des „Z“-Symbols in Deutschland eine Straftat darstellen. Warum und wann das der Fall ist, erfahren Sie hier im Folgenden!

Wofür steht das „Z“-Symbol?

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums gilt das „Z“ als Symbol für den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Das weiße „Z“ ist auf den russischen Militärfahrzeugen und Uniformen zu sehen. Es steht für „Za Pobedu“ – auf deutsch „Für den Sieg“.

Wird der Kontext dazu hergestellt, ist die Verwendung des Symbols somit als Befürwortung der russischen Invasion auf die Ukraine zu verstehen. Laut den Sicherheitsbehörden wird das Symbol in Deutschland bereits verwendet. Es findet sich auf Gebäuden, Autos, Kleidung sowie in Farbschmierereien und den sozialen Medien wieder.

Welcher Straftatbestand ist hier erfüllt?

Der Buchstabe an sich ist natürlich nicht verboten. Nach § 140 Nummer 2 StGB ist jedoch das Billigen bestimmter Delikte unter Strafe gestellt. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine stellt eine solche Straftat dar. Das Zeigen des „Z“-Symbols kann in Deutschland somit als öffentliche Billigung des Krieges strafbar sein. Es wird mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet. Verdächtigen, die nicht Deutsche sind, können zusätzlich sogar aufenthaltsrechtliche Nachteile drohen.

Es ist dann mit Strafverfolgung rechnen, wenn die Verwendung des „Z“-Zeichens den eindeutigen Eindruck erweckt, es solle damit eine positive Bewertung des Angriffskrieges zum Ausdruck gebracht werden. Dabei kommt es auf die Situation im Einzelfall an.

Strafverfolgung des Tragens des „Z“-Symbols in mehreren Bundesländern!

Mehrere Bundesländer sind sich einig, dass das Verwenden des „Z“-Zeichens unter diesen Straftatbestand fällt und sie dagegen vorgehen werden. Nach Berlin haben mittlerweile auch Länder wie Bayern und Niedersachsen angekündigt, das Tragen des Symbols zu ahnden.

Mehrere Landtagsfraktionen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sprechen sich ebenfalls für ein Verbot dieses Zeichens aus. Nach Ansicht des NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp sollte das „Z“ als Symbol des Putinschen Faschismus deutschlandweit verboten werden.

Sie haben weitere Fragen?

Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.

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