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Rundfunkbeitrag: Welche Konsequenzen hat eine Nicht-Zahlung?

27.12.2017

Bild: nerdfox / shutterstock.com
 
Der Rundfunkbeitrag erfreut sich bei den Deutschen reger Unbeliebtheit. Früher noch GEZ, heutzutage Beitragsservice: Viele deutsche Bürger verweigern die Zahlung des Rundfunkbeitrages. Was diesen Bürgern bei einer Nicht-Zahlung droht und ob sich eine Klage gegen die Öffentlich-Rechtlichen wirklich lohnt, erfahren Sie hier bei uns!
Die Motive für das Verweigern der Zahlung des Rundfunkbeitrages sind vielfältig und reichen von „Ich schaue keine Öffentlich-Rechtlichen, sondern nur private Sender.“ bis zu „Wir schauen gar kein Fernsehen.“. Aber ist das Grund genug, um die Zahlung zu verweigern?
 

BVG entscheidet: Auch für Zweitwohnungen ist der Rundfunkbeitrag fällig!

 
Vor dem Verwaltungsgericht Baden-Württemberg hatten insgesamt acht Kläger dagegen geklagt, auch für eine Zweitwohnung den Rundfunkbeitrag zahlen zu müssen. Gegen das Urteil dessen gingen sie in Revision, die jedoch vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen wurde. Ergebnis dessen war, dass der Rundfunkbeitrag an eine Wohnung geknüpft sein darf. Dabei spielt es keine Rolle, ob dort ein Rundfunkgerät vorhanden ist, oder nicht. Für Zweitwohnungen gilt hierbei das selbe. Begründung dieser Entscheidung war die Praktikabilität dessen, da nur wenige Menschen von dieser Regelung betroffen seien.
 

Was passiert, wenn ich das Schreiben des Beitragsservices ignoriere?

 
Aus den Augen, aus dem Sinn? Besser nicht. Denn wer die Briefe, die das schöne Logo von ARD, ZDF und Deutschlandradio tragen, einfach in den Müll wirft, wird vielleicht früher oder später von dem Gerichtsvollzieher vor seiner Tür überrascht. Bei dem ersten Anschreiben des Beitragsservices handelt es sich meist um eine reine Datenabfrage, um zu überprüfen, ob die Person schon gemeldet ist. Wird dieser Brief ignoriert, so erhält man in den folgenden Wochen einen Beitragsbescheid, der die Höhe des Beitrages enthält, sowie eine Zahlungsaufforderung. Legt man hiergegen keinen Einspruch ein, so wird der Bescheid nach einem Monat bestandskräftig. Ab diesem Zeitpunkt kann der Beitragsservice seine Forderungen auf aktive Weise eintreiben, genau so wie jeder andere Gläubiger dies auch tun darf. Hierbei darf sogar bis zur Lohnpfändung oder einem Gerichtsvollzieher gegangen werden. Gesetzlich sind sie sogar dazu verpflichtet ausstehende Beträge einzutreiben.
 

Zwangsvollstreckung wegen Nicht-Zahlung?

 
Als letztes Mittel greift der Beitragsservice dann auf die Zwangsvollstreckung zurück. Zumindest dann, wenn mehrere Anschreiben ignoriert wurden. Wie oft dies tatsächlich geschieht und die letzte Konsequenz der Gerichtsvollzieher ist, ist bislang nicht bekannt.
Zahlt man länger als sechs Monate keinen Rundfunkbeitrag kann dies sogar als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden und in Folge dessen mit einem Bußgeld belegt werden. Da dies jedoch ein hoher bürokratischer Aufwand für die Rundfunkanstalten ist, sehen diese im Regelfall davon ab, ein Bußgeld zu beantragen.
 
Weitere interessante Infos finden Sie auf unserer Facebook-Seite Kanzlei Mingers & Kreuzer, dem YouTube-Kanal unserer Kanzlei und täglich auf unserem Blog.

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