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Rundfunkbeitrag darf nicht bar bezahlt werden

20.02.2018

Bild:art-sonik/shutterstock.com
Der Rundfunkbeitrag, früher Rundfunkgebühr, in Höhe von 17,50 Euro je Wohnung pro Monat darf nicht bar bezahlt werden, so urteilte das Verwaltungsgericht in Kassel vor einigen Tagen. Ein Frankfurter Journalist und Autor hatte zuvor geklagt.
Der Rundfunk ist nicht verpflichtet Barzahlungen zu akzeptieren. Damit bestätigten die Richter ein Urteil aus erster Instanz. Dem Kläger bleibt jetzt nur noch der Gang zum Bundesverwaltungsgerichtshof.
Der Kläger versteift sich auf das Recht auf Privatsphäre. Die Überweisung oder der Bankeinzug könnte Nachteile haben, da sie Zahlungen verfolgbar sind. Außerdem beruft er sich auf das Bundesbankengesetz „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“, somit dürfte man auch bar die Zahlung vornehmen.
In der Vergangenheit sind bisher zehn Urteile zu diesem Thema entschieden worden, alle zugunsten des Beklagten, der öffentlichen Hand. Die Chancen für den Kläger stehen also schlecht.
Der Kläger lässt sich aber nicht entmutigen. Sein persönliches Ziel sei es den Sachverhalt auf höhere Ebene zu klären. Er wird vermutlich Revision einlegen und vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.
Bei weitere Fragen wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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