Bild: Rainer Fuhrmann / shutterstock.com
Die sog. Musterfeststellungsklage ist von der Bundesregierung initiiert und soll ab dem 01. November 2018 Verbrauchern helfen, mittels Sammelklage Rechte gegenüber Konzernen durchzusetzen — auch für VW Geschädigte sollte das Gesetz Abhilfe schaffen.
Grundlage für ein Gesetz zur Musterfeststellungsklage ist natürlich die Verbraucherfreundlichkeit. Denn vorrangig sollen mit Hilfe von Sammelprozessen, Fragen vor Gericht festgestellt werden, deren Antworten für beteiligte Verbraucher dann bindend gelten. Doch offenbar haben sich VW Geschädigte zu früh gefreut …
Durch das Gesetz zur Musterfeststellungsklage der Bundesregierung sollen Verbraucher ab November die Möglichkeit bekommen kostengünstig Schadenersatzforderungen gegenüber Konzernen zu stellen und den Rechtsweg so für die große Anzahl der Klägerschaft zu vereinfachen.
Doch die Wahrheit hinter dem Gesetz zur Musterfeststellungsklage ist bitter für VW Geschädigte: Denn die Bundesregierung hat auf Verbraucherebene versagt. Lobbyarbeit und unzureichende Diskussion führen für VW Geschädigte und betroffene Verbraucher nun zu einem Gesetz, das nicht etwa die Verbraucher vor den Unternehmen schützt, sondern die Unternehmen vor den Verbrauchern.
Die erste Hürde für Verbraucher ist zunächst die Suche nach einem Verbraucherverband, der sich überhaupt erst mit Unternehmen und Konzernen anlegt. Verbände und Organisationen scheuen die hohen Kosten für Gerichtsverfahren und können meist auch gar nicht das erforderliche Geld für einen Prozess aufbringen. D.h. schon hier scheitert in den meisten Fällen das rechtliche Vorhaben für Verbände samt Verbraucher, wenn es nicht am juristischen Unwissen der Verbände liegt. — Liegt kein juristisches Know-how vor, so schaden Fehler in einem Prozess vor allem den teilnehmenden Geschädigten. Das Risiko ein Feststellungsurteil zulasten von Verbrauchern zu erwirken, das durch fehlendes Rechtswissen im Verfahren entsteht, ist daher extrem hoch!
Nächstes Problem für Verbraucher ist die Behandlung lediglicher Vorfragen in einem Schadenersatzprozess. Ein Sammelprozess ist allerdings genau dies: die Klärung von Vorfragen. Will ein Verbraucher nach Feststellung eines Schadenersatzanspruches dann eine individuelle Summe für sich geltend machen, muss er erneut klagen. Eine Musterfeststellungsklage hilft also nicht, da bei individuellen Anspruchsforderungen auch individuelle geklagt werden muss. — Nächste Hürde: Konzerne und Unternehmen werden Verfahren mit all ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln hinauszögern und so über drei Instanzen zu prozessieren.
Der Abgasskandal ist seit Bekanntwerden 2015 nun schon drei Jahre vergangen und immer noch kommen neue Details ans Licht. Bevor ein Musterverfahren also überhaupt abgeschlossen werden würde, hätten VW Geschädigte bereits unbrauchbare weil veraltete Fahrzeuge, die Anlass zur Klage gäben. Eine Musterfeststellungsklage ist damit für VW Geschädigte absolut ungeeignet und juristisch unsinnig.
Einzelklagen sind aktuell vollkommen ausreichend für Geschädigte im Abgasskandal. Innerhalb von ein bis drei Jahren sind Verfahren gegen den Automobilkonzern abgeschlossen und Geschädigte können hier kurzfristig entschädigt werden.
Leider zeigt sich die Bundesregierung im Abgasskandal gegenüber Geschädigten VW Kunden eher kooperativ mit dem Schummel-Konzern als mit Verbrauchern. Es scheint bislang als würde von Regierungsseite aus alles getan, um das Unternehmen zu schützen. Auch das Kraftfahrtbundesamt ermöglicht Verbrauchern ein Weiterkommen, eine Akteneinsicht ist hier bislang nicht ermöglicht worden.
Das angeblich verbraucherfreundliche Gesetz zum 01.11.2018 ist eine Mogelpackung, da es vortäuscht Verbrauchern zu helfen, dabei findet hier nur ein Schutz der Unternehmen statt. Abhilfe im Dieselgate gibt es nicht!
— Markus Mingers, Rechtsanwalt
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