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Wo gelten Reiseerleichterungen? Welche Orte sind derzeit Corona-Risikogebiete? Welche besonderen Bestimmungen sind bei Variantengebieten zu beachten? Die Antworten finden Sie hier bei uns!

Diese Regelungen gelten für alle Flugreisende!

Jeder, der mit dem Flugzeug einreist – ganz gleich, ob aus einem Risikogebiet oder nicht – muss vor dem Abflug ein negatives Testergebnis, einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Für die Einreise in das jeweilige Land gelten die dortigen Vorgaben. Diese finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.

Die Bundesregierung bewertet regelmäßig die Corona-Lage im Ausland. Dafür wird zwischen Virusvariantengebieten, in denen sich neue Coronavirus-Varianten ausbreiten, Hochinzidenzgebieten, mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200, und Risikogebieten, mit einer Inzidenz von mehr als 50, unterschieden. Die Einstufung ist für die Rückreise aus diesen Ländern von großer Bedeutung. Danach richten sich die Vorgaben für Tests, Registrierung sowie Quarantäne.

Keine Reiserückkehrbeschränkungen mehr aus folgenden Gebieten!

Es gelten Lockerungen für Reisende, die aus Griechenland, weiten Teilen Frankreichs, Belgien, Norwegen und der Schweiz nach Deutschland zurückkehren. In den Niederlanden gilt dasselbe für die Küstenregionen, Friesland, Seeland sowie Groningen und in Dänemark für die Region Süddänemark an der Grenze zu Deutschland. In Spanien gelten unter anderem Barcelona, Costa Brava und Madrid als risikofrei.

Es wird in Litauen, Estland und mehreren Regionen Sloweniens gelockert. Dasselbe gilt für Jordanien, die Palästinensergebiete und St. Lucia in der Karibik.

Laut Robert-Koch-Institut (RKI) werden all diese Gebiete aufgrund sinkender Corona-Infektionszahlen von der Liste der Risikogebiete gestrichen. Hier müssen künftig keinerlei Einreisebeschränkungen wegen des Corona-Virus mehr beachtet werden.

Variantengebiete – Hier gilt Quarantänepflicht!

Namibia im Süden Afrikas rückt in die höchste Risikostufe und ist nun Virusvariantengebiet. Demzufolge wird die Einreise von dort massiv eingeschränkt. In Oman gilt als Hochinzidenzgebiet die Quarantänepflicht. Dasselbe gilt für die Variantengebiete Großbritannien, Portugal und Russland.

Die Kapverden, St. Kitts and Nevis und Uganda hingegen werden vom Hochinzidenzgebiet zum Risikogebiet heruntergestuft. Damit entfällt für diese Länder die generelle Quarantänepflicht. Das heißt wer von dort einreist, kann sich davon freitesten.

Was müssen Reisende bei der Rückkehr beachten?

Wer von der Reise aus Risikogebieten, Hochinzidenz- und Variantengebieten zurückkehrt, muss sich grundsätzlich vor der Rückreise im Internet über ein Einreiseportal registrieren. Dabei sind der Reiseort sowie weitere Daten anzugeben. Auch Impf-, Test- oder Genesenennachweis können dort hochgeladen werden.

Zu Hause gilt anschließend eine Quarantänepflicht. Wer bereits vollständig geimpft oder genesen ist, ist von der Quarantänepflicht befreit. Das gilt allerdings nicht für die Einreise aus einem Variantengebiet: in diesen Fällen ist Quarantäne immer Pflicht – ganz gleich, ob geimpft, genesen oder nicht.

Sie haben weitere Fragen?

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns einfach eine E-mail an Office@mingers.law.

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