Bild: Navistock/ shutterstock.com
Mit welchen seltsamen Fällen sich Richter im Alltag manchmal auseinandersetzen müssen, ist so gut wie nicht bekannt. Von haarsträubend bis absolut unverständlich ist alles dabei – dazu müssen sie nicht unbedingt bei den Bundesgerichten landen. Welche kuriosen Fälle das Jahr 2017 zu bieten hatte, erfahren Sie hier!
Vor dem Oberlandesgericht Hamm stand ein Zahnarzt, der seinen Sohn um sein Erbe bringen wollte. Er schlug seinem gerade volljährig gewordenen und autoaffinen Sohn einen Deal vor – der Junge verzichtet auf sein Erbe, bekommt im Gegenzug aber einen schicken Sportwagen. Diesen erhält er allerdings erst im Alter von 25 Jahren und dem bis dahin sinkenden Wertverlust des Autos – und auch nur, wenn er bis dahin eine Ausbildung und Meisterprüfung zum Zahntechniker mit der Note „sehr gut“ abgeschlossen hat. Sein Sohn war einverstanden. Die Vereinbarung wurde vom Notar wenige Tage nach seinem 18. Geburtstag beurkundet.
Dem jungen Erwachsenen dämmerte später, dass er, angesichts der gut bezahlten beruflichen Tätigkeit des Vaters, einen schlechten Deal eingegangen war.
Die Richter des OLG Hamm erklärten die Vereinbarung für nichtig. Sie sei sittenwidrig, da sie ein erhebliches Ungleichgewicht zu Lasten des Sohnes darstelle. Die damit verbundenen Bedingungen seien dem jungen Mann zu diesem Zeitpunkt wohl nicht vollständig bewusst gewesen. Das Datum der notariellen Beurkundung verschlechterte zusätzlich die Aussichten des Vaters.
Auch wenn Highheels schön aussehen – man sollte aufpassen wohin man tritt! Dies musste auch eine Klägerin vor dem Oberlandesgericht Schleswig-Holstein erfahren. Die Dame wollte ihre Tochter in ihrer Mietwohnung besuchen. Das ältere Gebäude besaß ein vor der Haustür eingelassenes Gitterrost zum Fußabtreten. Die Frau blieb mit ihren Absätzen von 2,5 x 1,5 Zentimetern in den rautenförmigen Gitteröffnungen von jeweils 4 x 7,3 Zentimetern hängen und stürzte.
Das OLG sah die Schuld für den Sturz im Verhalten der Frau, nicht beim Vermieter. Er müsse nicht für den entstanden Schaden haften, auch wenn die Maße der Gitteröffnungen für heutige Verhältnisse etwas ungewöhnlich seien. Der Richter begründete den Haftungsausschluss damit, dass sich die Frau nicht „angemessen“ bewegt habe. Ein Gitterrost, besonders das eines älteren Gebäudes, berge immer die Gefahr, mit „solchen Damenschuhen“ hängen zu bleiben.
Um dieser Gefahr auszuweichen, riet der Richter, seitlich am Gitter vorbei zu gehen oder nicht mit dem Absatz, sondern mit dem Fußballen darauf zu treten.
Ein Fluggast wollte für seine Reise einen Flensburger Fördetopf mitnehmen. Wer sich fragt, was das sein soll: Es ist ein Matjeshering in Mayonnaise. Neben 140 g dieses Gerichtes durften auch 272 g Büffelmozzarella sowie 155 g Nordseekrabbensalat nicht fehlen.
Das zuständige Verwaltungsgericht stand vor der Frage, ob die Verpflegung im Handgepäck mitgenommen werden darf – und entschied sich dagegen. Bei der Sicherheitskontrolle des Flughafens wurde ihm das Essen abgenommen. Der Fluggast war empört und ging gerichtlich vor, um die Rechtswidrigkeit der Entsorgung seiner Snacks feststellen lassen. Nach seiner Argumentation eigneten sich Käse und Fisch nicht zu Angriffen auf Personen oder zur Beschädigung von Flugzeugen.
Auch in zweiter Instanz hatte der Mann keinen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Berlin lehnte die Klage mit der Begründung ab, er habe die hinreichend bestimmten Handgepäck-Vorgaben nicht eingehalten. Ein derartige Kombination aus Flüssigkeiten und Feststoffen dürfte nur in den üblichen durchsichtigen Behältnissen, die nicht mehr als 100 ml beinhalten können, mitgeführt werden. Laut Aussage des Gerichts habe die Polizei richtig gehandelt.
Bei weitere Fragen zu diesem Thema haben wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.