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Nach der Kündigung einer Lebensversicherung geben sich viele Kunden mit dem Rückkaufswert zufrieden, den die Versicherungen anbieten. Aber oftmals entgeht den Kunden so eine Menge Geld.
Profitabler ist es, der Lebensversicherung zu widersprechen, sodass es zu einer Rückabwicklung kommt. Als Grundlage für den Widerspruch gelten hierbei fehlerhafte Informationen bezüglich des Widerspruchs im Versicherungsvertrag. Expertenmeinungen zufolge sind etwa die Hälfte aller Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, fehlerhaft. Haben Sie Ihre Versicherung bereits gekündigt und den Rückkaufswert erhalten, steht Ihnen trotzdem immer noch offen, der Lebensversicherung zu widersprechen.
Um die Problematik zu verdeutlichen, hier für Sie ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Kunde hatte im Jahr 1998 eine kapitalgedeckte Lebensversicherung abgeschlossen. Der monatliche Beitrag belief sich anfangs auf circa 200 D-Mark (circa 102 Euro). Die im Vertrag verankerte Dynamik ließ den Beitrag jährlich um sechs Prozent steigen. Im Juli des Jahres 2013 (15 Jahre nach Abschluss der Versicherung) wurde die Versicherung gekündigt und die bereits eingezahlten Beiträge hatten einen Wert von rund 28500 Euro.
Als Rückkaufswert wurde von der Versicherung lediglich ein Beitrag von 24500 Euro errechnet, also 4000 Euro weniger, als eingezahlt. Gründe hierfür sind zum einen die eher schleppende Entwicklung der Kapitalanlagen und zum anderen die hohen Vertriebs-und Verwaltungskosten, die aus den Beiträgen der Versicherten bezahlt werden. Ein geringerer Rückkaufswert als die eingezahlten Beiträge sind daher nichts ungewöhnliches.
Dem Kunden bleiben somit zwei Möglichkeiten: Entweder er nimmt den Verlust von 4000 Euro in Kauf oder er widerspricht seiner Lebensversicherung mit Hilfe eines Anwalts und leitet somit eine Rückabwicklung ein. Bei der Rückabwicklung einer Versicherung hat der Versicherte Anspruch auf die Rückzahlung seiner Beiträge und zuzüglich auf eine Verzinsung.
Die Rechnung würde also demnach lauten: Seine Einzahlungen im Wert von 28500 Euro stehen dem Versicherten zu. Dazu kommt dann eine Verzinsung, die sich an der Höhe der Rendite orientiert, die die Versicherung durch die Arbeit mit dem Geld des Kunden erzielt hat. Die Berechnung dessen erfolgt meistens auf der Basis der Nettoverzinsung auf die Kapitaleinlagen der Versicherungsgesellschaft. Diese schwankt in der Regel zwischen vier und fünf Prozent. Im oben genannten Fall betrug die Nettoverzinsung 4,3 Prozent. Rechnet man dies auf 15 Jahre hoch, kommt der Kunde immerhin auf eine Summe von 38000 Euro. Dies sollte daher die Forderung des Kunden sein.
Deutlich wird hierbei: Der Profit aus einer Rückabwicklung wäre hier um 13500 höher, als der angebotene Rückkaufswert der Versicherung. Da die Versicherung jedoch 15 Jahre lang einen Schutz für den Todesfall geboten hat, ziehen Gerichte häufig noch eine kleine Summe ab, was jedoch nichts an der Tatsache ändert, dass die Rückabwicklung lukrativer wäre, als den Rückkaufswert zu akzeptieren.
Um zu prüfen, ob für Sie eine Rückabwicklung in Frage kommt, sollten Sie die folgenden Schritte beachten:
I) Lassen Sie Ihren Versicherungsvertrag hinsichtlich fehlerhafter Widerspruchsinformationen prüfen.
II) Sofern Sie noch keine Rechtsschutzversicherung besitzen, können Sie eine solche jetzt noch abschließen. Die Absicherung für Vertragsrecht ist von Nöten, ist jedoch im Regelfall im Modul „Privat-Rechtsschutz“ enthalten.
III) Nun sollten Sie gegenüber Ihrer Versicherung den Widerspruch gegen die Lebensversicherung erklären.
IV) Im Normalfall weisen die Versicherungen den Widerspruch daraufhin zurück. Dies sollte jedoch kein Grund für eine Resignation sein. Ein versierter Anwalt wird nach Ihrer Beauftragung alle notwendigen Maßnahmen gegen die Versicherung einleiten und Ihren Widerspruch durchführen.
Meist kommt es zu einer Klage gegen die Versicherung, wobei Ihren Chancen auf einen Sieg oder mindestens auf einen lukrativen Vergleich sehr gut stehen. Da Sie zuvor eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, tragen Sie lediglich ein minimales Kostenrisiko.
Falls auch Sie in Erwägung ziehen, Ihrer Lebensversicherung zu widersprechen, kontaktieren Sie uns gerne unter 02461-8081 und nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Ersteinschätzung. Weitere Informationen und aktuelle Rechtsnews finden Sie auf unserem Blog oder dem Youtubekanal der Kanzlei Mingers und Kreuzer.
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