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Was viele Verbraucher nicht wissen: Zahlreiche Versicherungspolicen, die in den Jahren 1994 bis 2007 abgeschlossen wurden, beinhalten fehlerhafte Widerrufsinformationen! Für Versicherungsnehmer ist das jedoch die Chance unliebsame Renten- und Lebensversicherungen erfolgreich und für sich profitabel rückabzuwickeln.
Mit der Rückabwicklung können Sie als Versicherungsnehmer gegenüber der Renten- oder Lebensversicherungsgesellschaft eingezahlte Beiträge zurückfordern — abzüglich u.a. der Risikobeträge im Todesfall, welche nicht erstattet werden können.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und Informationen zum Widerrufsrecht kennen wir bereits von zahlreichen Verbraucherkrediten v.a. im Bereich Immobilien- oder Autofinanzierung. Hierbei handelt es sich oft um Kleinigkeiten wie unklare Formulierungen oder auch optische Unzulänglichkeiten im Kleingedruckten. Diese Kleinigkeiten sind bei der Rückabwicklung der Renten- oder Lebensversicherung allerdings entscheidende Details, die den Erfolg für Verbraucher ausmachen.
Wenn erst einmal die Fehler in den Widerrufsinformationen Ihrer Renten- oder Lebensversicherung ermittelt sind, stehen für Versicherungsnehmer die Chancen gut, dass eine Rückabwicklung erfolgreich ist. Im Falle einer solchen Rückabwicklung werden alle bis dato eingezahlten Beiträge erstattet. Ferner muss die Versicherungsgesellschaft Ihre Beiträge zu gleichen Prozenten verzinsen, die daraus erwirtschaftet wurden. Auch die Vertriebs- und Verwaltungskosten der Rückabwicklung sind von der Gesellschaft an Sie zu erstatten. Einzige Ausnahme bildet hier die Einbehaltung der Risikoanteile wie dem Todesfallschutz. Dieser wird dem Versicherungsnehmer nicht erstattet.
Übrigens: Selbst eine bereits gekündigte Renten- oder Lebensversicherung kann rückabgewickelt werden. Der Grund auch hier: Formfehler. Durch diese Mängel im Vertrag hat Ihre Widerrufsfrist nie begonnen und kann bis heute in Anspruch genommen werden.
Viele Versicherungsgesellschaften bieten Versicherungsnehmern den Rückkauf der Renten- oder Lebensversicherung an. Dies ist einer der freiwilligen Angebote, die Versicherer zur Rückabwicklung einer abgeschlossenen Police machen. Auf den ersten Blick erscheinen diese Angebote seitens der Versicherer eine gute Lösung.
Bei genauerer Betrachtung allerdings stellen sich diese Angebote als wenig lukrativ für Versicherungsnehmer heraus. Der Rückkaufswert liegt meist weit unter dem, was Sie als Versicherungsnehmer mit anwaltlicher Hilfe erreichen könnten.
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Die Rückabwicklung der Renten- oder Lebensversicherung wird meist von der Rechtsschutzversicherung übernommen — somit entstehen Ihnen keine finanziellen Risiken. Es besteht sogar die Möglichkeit noch im Nachhinein eine entsprechende, deckende Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Hierzu beraten wir Sie ebenfalls gerne ausführlich.
Sollten Sie zwischen 1994 und 2007 eine Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag unbedingt von uns fachlich prüfen lassen. Unser erfahrenes Team checkt Ihren Vertrag kostenlos und unverbindlich auf Fehler und Ihre persönlichen Erfolgschancen bei einer möglichen Rückabwicklung.
+++ Warum Rückabwicklung der Lebensversicherung? +++
An unseren Standorten Köln • Bonn • München • Jülich • Hückelhoven sind wir bundesweit für Ihr Recht im Einsatz. Wir vertreten Versicherungsnehmer in ganz Deutschland bei der Rückabwicklung der Renten- oder Lebensversicherung und haben so schon hunderten Versicherungsnehmern zur Erstattung ihrer Beiträge verholfen.
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