Bild: nitpicker / shutterstock.com
Ende Januar erhielten bestimmte Fahrer der Mercedes M-Klasse ein Schreiben bezüglich eines Rückrufes. Welchen Grund der Rückruf hat und wie Betroffene nun handeln sollten, nun bei uns im Überblick!
Durch den Rückruf sollen Fahrzeuge des Modells ML 350 aus den Jahren 2012 bis 2016 mittels eines Software-Updates nachgebessert werden. Bei den laut Kraftfahrt-Bundesamt 23.194 betroffenen Fahrzeugen wird somit eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit eines Emissionskontrollsystems entfernt.
Diese Updates besitzen jedoch aufgrund gesammelter Erfahrungen in der Vergangenheit den Ruf, den Spritverbrauch, die CO2-Emissionen, sowie die Stickoxid-Emissionen maßgeblich zu beeinflussen. So berichtete das ZDF Magazin „Frontal21“ über einen Test des Updates, bei dem herauskam, dass die Stickoxid-Emission noch höher waren als vor dem Update.
In jedem Fall sollten Betroffene den entstandenen Wertverlust der Fahrzeuge nicht weiter hinnehmen und gegen den Hersteller vorgehen. Die Erfolgschancen vor Gericht stehen derzeit besser denn je. Im Jahr 2019 hat nun sogar der Bundesgerichtshof die Manipulationen an den Autos als Sachmängel eingestuft. Bundesweit urteilen die Gerichte mittlerweile äußerst verbraucherfreundlich.
Konkret empfehlen wir die Geltendmachung Ihres Schadensersatzanspruches. Als Folge dessen kommt es zur Rückabwicklung des Vertrages, woraufhin Sie den Kaufpreis erstattet bekommen und das Fahrzeug zurückgeben dürfen.
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Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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