Bild: Johnny Habell/ shutterstock.com
Die EU-Kommission hat gegen die LKW-Hersteller Iveco, Daimler, DAF und Volvo/Renault wegen illegaler Preisabsprachen eine Rekordstrafe von knapp drei Milliarden Euro verhängt. MAN hatte das Kartell aufgedeckt und war deshalb wegen der Kronzeugenregelung straffrei ausgegangen. Die Ermittlungen gegen die schwedische VW-Tochter Scania dauern derweil noch an. Doch eins ist klar: Betrogene Käufer aus den Jahren 1997 bis 2011 können jetzt Schadensersatz fordern – und das nicht zu knapp.
14 Jahre hatte das Kartell der großen LKW-Hersteller Bestand. Insgesamt drei Jahre ermittelte die EU-Kommission und verhängte eine absolute Rekordstrafe von fast drei Milliarden Euro. Dabei wird es aber nicht bleiben. Schließlich können Käufer von mittelschweren und schweren LKW ab sechs Tonnen aus dem Zeitraum von 1997 bis 2011 jetzt Schadensersatz geltend machen. Nach unseren Berechnungen beläuft sich ein solcher in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises (z.B 12.000 Euro Schadensersatz bei einem Kaufpreis in Höhe von 80.000 Euro). Das sollten sich Betroffene natürlich nicht entgehen lassen, zumal der Fall aufgrund der intensiven Ermittlungen der Kommission eindeutig ist.
Potentiell betroffene Käufer sollten nicht lange warten und rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Dazu können Sie auch gerne unsere kostenlose Erstberatung nutzen. Sobald nämlich die ersten Bußgeldverfahren Bestandskraft erlangen, können sich Geschädigte auf die Feststellungen der Kommission berufen. Sie haben dann eine sog. Bindungswirkung für die Zivilgerichte.
Grundsätzlich wird vermutet, dass durch die Absprachen der Hersteller ein Schaden entstanden ist. Es liegt also an diesen, die gesetzliche Vermutung zu widerlegen. Das dürfte indes schwierig werden. Zudem haften die am Kartell beteiligten Hersteller gesamtschuldnerisch, so dass der gesamte Schaden von einem speziellen Hersteller verlangt werden kann – unabhängig, ob sie die gesamte Flotte tatsächlich bei diesem erworben haben. Zugute kommen Geschädigten auch noch etwaige Ansprüche auf Verzinsung – eine solche tritt nämlich bereits mit Schadensereignis ein. Angesichts der langen Dauer des Kartells wird der Schaden sehr hoch ausfallen.
Gerade für den Zeitraum von 1997 bis 2002 droht schon eine Verjährung – Betroffene sollten deshalb schnell handeln. Glücklicherweise war eine solche während der langen Ermittlungen gehemmt. Insgesamt gilt eine zehnjährige Frist. Warten Sie also nicht ab und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
Erreichen können Sie uns unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen sowie aktuelle Rechtsnews finden Sie auch auf unserem Blog sowie auf unserem You-Tube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei.
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