Strafzettel für Falschparker, Promille-Grenze im Straßenverkehr oder Steuern auf Kurzarbeitergeld – Oft sind es die scheinbar unspektakulären Gerichtsentscheidungen, die die größten Auswirkungen auf Otto-Normalbürger haben. Ein einfaches Grundwissen über diese allgemeinen Urteile könnte Ihnen dazu verhelfen, die kleinen Rechtsfallen zu vermeiden oder im Fall der Fälle für Ihr Geld zu kämpfen.
Dass viele juristische Urteile oftmals als Beispiel für ähnliche Fälle gelten können, ist allgemein bekannt. Doch welche Urteile sind besonders aussagekräftig und haben die größte Bedeutung für Verbraucher? Hier finden Sie die hilfreichsten Fakten, um Ihr Grundwissen aufzufrischen.
Die Polizei handelt als Vertreter des Staates. Aufträge, die von der Polizei an Privatfirmen weitergegeben werden, sollten daher kritisch hinterfragt werden. Doch sie kommen häufig vor, ohne dass man es vermuten würde. Aus diesem Wissen heraus hat es ein 26-jähriger Student bis vor das Frankfurter Amtsgericht geschafft. Ein 15-Euro-Strafzettel wegen Falschparkens hat ihn dazu gebracht. Denn auf Nachfrage erfuhr er, dass die Person, die ihm den Strafzettel ausgestellt hatte, gar kein echter Polizeibeamte war. Stattdessen hatte es der Student mit einem Leiharbeiter zu tun. Das Gericht entschied: Der Hilfspolizist ist nicht berechtigt, im Namen des Staates zu handeln – der Strafzettel gegen den Studenten war also ungültig.
Die Situation ist kein Einzelfall. So hat es allein in Frankfurt im Jahr 2018 ungefähr 700.000 ungültige Strafzettel gegeben. Auch in anderen hessischen Städten hat das nun bereits dazu geführt, dass sie keine „Hilfspolizisten“ oder „Stadtpolizisten“ mehr beauftragen, um Falschparker oder Schnellfahrer zu überführen. Ob sich dieses Urteil bundesweit durchsetzt, bleibt bisher unklar. Trotzdem schadet es nicht, sich dieses Wissens bewusst zu sein: So könnte es sich beim nächsten Strafzettel lohnen, genau nachzufragen, wer ihn ausgestellt hat.
Ebenfalls gut zu wissen im Straßenverkehr: Wo liegt eigentlich die zulässige Promillegrenze für Fahrer von E-Scootern? Für Autofahrer sollte diese allgemein bekannt sein: Mehr als 0,5 Promille sind nicht drin, ansonsten droht ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg. Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt das Autofahren bereits als Straftat. Überschreitet die Blutalkoholkonzentration einen Wert von 1,6 Promille kommt außerdem die Anordnung zu einer medizinisch-technischen Untersuchung (umgangssprachlich auch als „Idiotentest“ bezeichnet) hinzu. Gleiches gilt ab 1,6 Promille für Fahrradfahrer.
Wie dies für Elektrorollerfahrer aussieht, hat jetzt das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden. So hat ein Oktoberfestbesucher in der Vergangenheit eine Blutalkoholkonzentration von 1,35 Promille aufweisen können – Er wurde zu einem Strafgeld von 2.200 Euro verurteilt und musste für sieben Monate seinen Führerschein abgeben. Das Gericht begründet dies so: Aufgrund des Elektromotors gelten E-Scooter als Kraftfahrzeuge. Wer also mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut angehalten wird, gilt als absolut fahruntüchtig.
Etwa sieben Millionen Arbeitnehmer haben derzeit aufgrund der aktuellen Corona-Lage Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Diese Leistung zahlt der Staat – es ist zunächst steuerfrei für die Betroffenen. Doch der Schein trügt – denn bei der nächsten Steuererklärung könnte sich die Schattenseite offenbaren. Zwar ist das Kurzarbeitergeld selbst steuerfrei, jedoch erhöht sich das steuerpflichtige Einkommen. Je höher das Einkommen, desto höher also auch der Steuersatz. So hat es das Bundesverfassungsgericht bestätigt, schließlich besteuert der Staat nach Leistungsfähigkeit. Da das Finanzamt also nur das ursprüngliche Einkommen, jedoch mit Berücksichtigung der zusätzlichen Einkünfte durch das Kurzarbeitergeld, mit einem höheren Satz besteuert, müssen Sie bei der nächsten Steuererklärung wahrscheinlich mit einer Nachzahlung rechnen.
Sein eigenes Vermögen zu sparen, ist heutzutage gar nicht mehr so leicht. Der Zinssatz ist niedrig – viele Banken verlangen sogar einen Negativzins. Doch dies gilt nicht für alle Konten, denn Banken können die Zinsen nur bei neu abgeschlossenen Verträgen anpassen.
Dafür müssen die Banken jedoch die neuen Konditionen in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen transparent veröffentlichen. Bei Girokonten oder Tagesgeldkonten passiert dies häufig – Festgeldkonten sind allerdings meist an ein- bis zweijährige Verträge gebunden. In diesen Fällen profitiert der Anleger so lange vom festen, positiven Zins, bis der Vertrag ausläuft.
Der sogenannte „Käufer- & Betrugsschutz“, mit dem zum Beispiel der Bezahldienst PayPal wirbt, klingt zunächst vielversprechend und verbrauchernah. Allerdings greift dieser Schutz nur in seltenen Fällen: PayPal haftet nur, wenn die Bestellung entweder nicht der Beschreibung des Online-Handles entspricht oder wenn sie gar nicht erst ankommt. Alles andere bleibt weiterhin am Kunden hängen.
Darüber sollten Verbraucher also Bescheid wissen, wenn sie PayPal zum Online-Bezahlen nutzen. Zwar steht das etwas versteckt in den etwa 80 Seiten langen allgemeinen Geschäftsbedingungen – jedoch gilt das Lesen dieser als „zumutbar“. So hat es das Oberlandesgericht Köln entschieden.
All diese Urteile könnten Ihnen eventuell dazu verhelfen, die kleinen Rechtsfallen zu vermeiden – und das könnte große Auswirkungen auf Sie selbst haben. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns. Besuchen Sie dazu auch unsere Website https://mingers.law/ads/wirecard/.
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