Die meisten älteren Menschen meiden die konkrete Auseinandersetzung mit dem Tod. Die wenigsten lassen sich beraten. Diejenigen, die sich beraten lassen, möchten die Formalitäten so schnell wie möglich hinter sich bringen.
Eine Patientenverfügung braucht jedoch eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Thema. „Dazu sind Präzision und der Wille, sich auch mit den unangenehmen Themen auseinanderzusetzen unbedingt notwendig“, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers von der Kanzlei Kreuzer & Mingers aus Jülich.
„Die meisten bestehenden Patientenverfügungen führen in der Praxis zu Problemen“, führt Mingers weiter aus. „Diese sind bei weitem zu allgemein gehalten, damit zu unbestimmt und zu wenig individualisiert“, berichtet Mingers.
„Daher wäre es für die Praxis empfehlenswert, wenn ganz konkrete, individuelle Eigenarten in die Patientenverfügung aufgenommen werden würden, als eine Art Bedienungsanleitung für den Patienten“, rät Rechtsanwalt Mingers.
Die katholische Kirche ist kategorisch gegen eine „Selbstjustiz am Krankenbett“. Sie sieht die Rolle der Angehörigen auch mit Patientenverfügung im Sterbeprozeß äußerst kritisch.
Maßgeblich sei absolut der Wille des Patentien und nicht das was Angehörigen glauben zu wissen, so Vertreter der Kirche.
„Derartige Haltungen machen natürlich den Ärzten und dem Pflegepersonal zusätzlich noch das Leben schwer“, so Rechtsanwalt Mingers.
Die meisten in Umlauf befindlichen Patientenverfügungen sind unzureichend oder zu pauschal.
„Um so mehr empfiehlt es sich, sich mit ausreichender Zeit mit dem Thema Patienverfügung und Sterben auseinanderzusetzen“, rät der Jülicher Anwalt.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]