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Gute Nachrichten für Verbraucher: Nicht nur Immobiliendarlehen, Autokredite oder Leasingverträge können vom sog. Widerrufsjoker profitieren! Das ewige Widerrufsrecht gilt für sämtliche Konsum- und Verbraucherkredite. Der Grund auch hier sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die verwendet wurden! Verbraucherinformationen auf Fehler prüfen, widerrufen und bares Geld sparen — wir klären, wie Sie aus überteuerten Verträgen kommen!
Wer einen Kredit mit der Bank oder anderen Finanzdienstleistern abschließt, tut dies nicht einfach so. Hinter der Aufnahme eines Darlehens steht häufig ein langer Weg des Überlegens, zig Stunden an Vergleichsarbeit von Angeboten und dem Studium vom Kleingedruckten. Doch trotz all der vorherigen Schritte, findet man meist nach Vertragsunterzeichnung ein günstigeres Angebot. Aufgrund des derzeitigen Niedrigfzinsniveaus kein Wunder. Doch wie kommt man jetzt aus dem überteuerten Kredit raus?
Der Gesetzgeber sieht für Verbraucher und entsprechende Kreditverträge gemäß §§ 495, 355 BGB ein zweiwöchiges Widerrufsrecht vor, sofern Darlehen nicht aus selbstständiger Tätigkeit oder gewerblich aufgenommen wurden. Private Darlehen können also 14 Tage nach Vertragsabschluss widerrufen werden.
Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel! Einige Kredit können von diesem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen. Sie gelten dann per se nicht als Verbraucherdarlehen nach § 491 Abs.2 BGB. Darunter fallen u.a.:
Kurz notiert:Der Widerrufsjoker greift seit 21.März 2016 auch bei Null-Prozent-Finanzierungen! Die Widerrufsfrist gilt dann, wenn Darlehensnehmer über Ihr Recht auf Widerruf informiert wurden.
Gemäß § 492 Abs.2 BGB sowie Art. 247 § 6 müssen Verbraucher Informationen zum Widerrufsrecht in Textform erhalten. Ferner müssen Verbraucherdarlehensverträge verständlich und klar über Widerrufsrechte informieren. Für Banken und Kreditinstitute besteht demnach eine gesetzlich Informationspflicht gegenüber den Darlehensnehmern.
Doch was ist, wenn die Widerrufsbelehrungen fehlen, unvollständig oder mangelhaft sind?
Dann greift der Widerrufsjoker! Werden Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß und umfassend über ihr gesetzliches Widerrufsrecht informiert, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Dies ermöglicht einen Widerruf noch Jahre nach Vertragsabschluss. Hier spricht man vom sog. Widerrufsjoker, der von Verbrauchern gespielt werden kann.
Woran erkennen Sie fehlerhafte Widerrufsbelehrungen?
Für Laien ist der Blick in die Widerrufsbelehrungen meist hoffnungslos, denn Fehler in den Verbraucherinformationen sind nicht immer offensichtlich. Daher beschäftigen sich gerade zur Wirksamkeit von Widerrufsbelehrungen sowie zum Spiel vom Widerrufsjoker bundesweit zahlreiche Gerichte.
Zwei marginale Fehler der Widerrufsbelehrungen ermöglichen den Widerrufsjoker bzw. dessen erfolgreichen Einsatz:
Sicherheit, ob der Widerrufsjoker greift, lässt sich nur dann gewinnen, wenn Sie Ihren Darlehensvertrag von uns prüfen lassen. Senden Sie dazu kostenlos Ihre Unterlagen an info@mingers-kreuzer.de und wir bewerten Ihre Erfolgschancen zeitnah und individuell abgestimmt!
Der Widerrufsjoker ist natürlich gerade für Verbraucher ein wahrer Glücksgriff. Denn durch sein Spiel haben Darlehensnehmer die Möglichkeit nicht nur einen überteuerten Vertrag zu widerrufen. Sie können ferner alle bereits geleisteten Zahlungen und Raten zurückfordern. Unter Rückgabe Ihres Finanzierungsgegenstandes sind Sie lediglich zur Zahlung angefallener Zinsen an die Banken und Kreditinstitute verpflichtet. — Dies bedeutet, dass die Erstattung von mehreren tausend Euro für Sie als Darlehensnehmer möglich ist!
Im Widerruf von Darlehen liegt also durch die Schludrigkeit der Banken beim Einsetzen der gesetzlichen Mustertexte zum Widerrufsrecht bares Geld versteckt!
Welche Verträge sind von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen betroffen?
Grundsätzlich sind alle diejenigen Verträge zur Finanzierung von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen betroffen, die ab 11.Juni 2010 abgeschlossen wurden. Hier wurden Mustertexte vom Gesetzgeber bereits fehlerhaft in die eigenen Verträge eingearbeitet. So kamen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Umlauf. Den Widerrufsjoker freut’s, denn die Widerrufsfrist begann bei diesen Verträgen bis zum heutigen Tage nicht. Sodass Sie auch jetzt noch rechtmäßig und erfolgreich widerrufen können und Ihr Geld zurückfordern können!
Darüber hinaus sollten Sie Ihren Darlehensvertrag mit Vertragsabschluss ab 13.Juni 2014 auf Mängel in den Widerrufsbelehrungen prüfen lassen! Auch hier haben Verbraucher extrem gute Chancen auf den Einsatz des Widerrufsjokers. Aufgrund einer Gesetzesänderung der EU-Verbraucherrechterichtlinie (RL 2011/83/EU), die am 13.Juni 2014 in Kraft trat, und der damit verbundenen sog. Vollharmonisierung kam es zu einer erneuten fehlerhaften Neu-Einführung von Widerrufstexten. Entscheidende Verbraucherinformationen wurden hier ebenfalls falsch verwendet.
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Hat Ihre Bank schon Zahlungen im Rahmen eines Immobiliendarlehens, Autokredits, Leasingvertrages oder Konsum- und Verbraucherkredite an Sie gezahlt, müssen Sie innerhalb von 30 Tagen die erhaltenen Leistungen an die Banken und Kreditinstitute zurückzahlen (§ 357a Abs. 1 BGB). Ebenfalls fallen Ihrerseits Zahlungen zu Zinsen an. Diese müssen für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung erstattet werden. Bei Widerruf muss, wie bereits erwähnt, auch der finanzierte Gegenstand zurückgegeben werden — dann können Sie sich Ihr Geld zurückholen!
Übrigens: Manche Banken und Finanzdienstleister verzichten beim Widerruf des Darlehen auf die Erstattung von Zinsen! Ob Ihre Bank ebenfalls diesen Verzicht erklärt, darüber informiert Sie der Punkt Widerrufsfolgen Ihres Darlehensvertrages u.a. mit genau bezifferten Zinssätzen.
Widerrufen Sie noch heute Ihren Konsum- oder Verbraucherkredit, das überteuerte Immobielendarlehen oder den lästigen Autokredit! Mit Mingers & Kreuzer Rechtsanwälte haben Sie den richtigen Partner zum erfolgreichen Widerruf. Der Widerrufsjoker kann für sämtliche Verbraucherdarlehen, Immobilien- oder Autofinanzierungen gespielt werden — nutzen Sie also Ihr Recht und profitieren Sie vom Fehler der Banken!
Verträge senden Sie dazu einfach kostenlos an info@mingers-kreuzer.de und wir prüfen zeitnah, wie Ihre Erfolgschancen beim Einsatz vom verbraucherfreundlichen Widerrufsjoker stehen!
Widerruf von Immobiliendarlehen, Autokrediten, Leasingverträgen sowie Konsum- & Verbraucherkrediten bundesweit von unseren Standorten • Köln • Jülich • Bonn • Hückelhoven • München
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