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Droht Winterkorn im Abgasskandal bei VW der Ruin?
15.12.2015
Arbeitsrecht: Surfen oder private Mails am Arbeitsplatz erlaubt oder gar Grund zur Kündigung?
15.12.2015

Raus aus der Wohnung – Kündigung durch Flüchtlingsaufnahme?

15.12.2015
Sind Flüchtlinge ein Kündigungsgrund oder rechtfertigen die Beschlagnahmung von Gewerbeimmobilien? Was Vermieter, Mieter und auch Eigentümer wissen sollten.

 
Keine Kündigung durch Flüchtlingsaufnahme möglich
Ein Vermieter darf den Mietvertrag nur kündigen, falls er ein berechtigtes Interesse an der
Kündigung vorbringen kann. Laut Gesetz stellt zum Beispiel der Eigenbedarf ein berechtigtes Interesse dar. Der Wunsch des Vermieters, Flüchtlinge aufzunehmen, dürfte rein rechtlich
betrachtet nicht als berechtigtes Interesse gelten. Ist der Vermieter eine Gemeinde oder Kommune, dann ist eine Berufung auf den Eigenbedarf nicht möglich. Ein berechtigtes Interesse dürfte aber auch in diesem Fall zu verneinen sein. Letzten Endes spielt es im Hinblick auf eine bestehende Wohnungsknappheit keine Rolle, wenn die Stadt einen Mieter durch einen anderen Mieter (Flüchtling) ersetzt.
 
Erhalten Vermieter Belohnungen?
Vermieter, die Flüchtlingen einen Wohnraum zur Verfügung stellen, erhalten in der Regel keine Belohnungen. Trotzdem kann eine Vermietung auch wirtschaftlich sinnvoll sein, denn die Räumlichkeiten werden von Städten und Gemeinden angemietet und diese sind dann die Mieter. Somit erhält der Vermieter einen sehr solventen Mieter und kann sich sicher sein, dass er seine Zahlungsansprüche auf jeden Fall durchsetzen kann. Auch alle anderen Ansprüche des Vermieters, wie zum Beispiel die Nachzahlung von Nebenkosten, richten sich gegen die Stadt oder Gemeinde.
 
Eine Kündigung muss stets das letzte Mittel bleiben
Kündigt ein Vermieter aufgrund von Eigenbedarf, dann ist diese Kündigung unwirksam, falls der Vermieter auch noch alternativen Wohnraum besitzt. Im Hinblick auf die Städte und Kommunen müssten diese dann zuerst versuchen die Flüchtlinge so unterzubringen, sodass sie die bestehenden Mietverhältnisse nicht kündigen müssen. Im Rahmen einer umfangreichen Beurteilung muss
überprüft werden, ob die Städte und Gemeinden ein berechtigtes Interesse für die Kündigung
haben oder ob sie noch gleichwertige Alternativen besitzen. Aus diesem Grund sollte eine Kündigung der bestehenden Mietverhältnisse immer erst das letzte Mittel sein.
 
Eigentümer von gewerblichen Immobilien werden nicht enteignet
Bei einer Enteignung wird dem Eigentümer sein Eigentum definitiv dauerhaft entzogen. Im Zusammenhang mit der Flüchtlingsfrage von einer Enteignung zu sprechen ist deshalb nicht von Vorteil. In einigen größeren deutschen Städten wird darüber nachgedacht, die Immobilien kurzzeitig auch gegen den Willen der Eigentümer für eine Nutzung als Flüchtlingsunterkunft zu verwenden. In Hamburg wurde zu diesem Zusammenhang ein Gesetz verabschiedet. Die Eigentümer der Immobilien sollen aber einen angemessenen Ausgleich in Form von Mietzahlungen erhalten. Ob die Nutzung letzten Endes auch gegen den Willen des Eigentümers zulässig ist und ob noch andere deutsche Städte nachziehen, ist bislang noch nicht geklärt. Durch die Zunahme der Flüchtlingsunterbringungen ist mit Sicherheit mit Preissteigerungen zu rechnen. Besonders davon betroffen sind kleinere Wohnungen, die für sozial Schwache geeignet sind. Der Druck auf die Mieter, sich gegen eine unberechtigte Kündigung zu wehren, wird ebenfalls steigen.
 
Mieter sollten ihre Kündigung von einem Rechtsanwalt prüfen lassen
Als Mieter müssen und sollten Sie eine Kündigung natürlich nicht direkt akzeptieren. Unsere Erfahrung zeigt, dass recht viele Kündigungen entweder formell unwirksam sind oder dass der Vermieter überhaupt keinen gerechtfertigten Kündigungsgrund hat. Im Kündigungsschreiben muss Ihr Vermieter bereits alle Kündigungsgründe offenlegen. Dies erleichtert Ihnen die Prüfung ungemein. Sollten Sie Zweifel an dieser Kündigung haben, dann raten wir Ihnen unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wir können ohne Probleme überprüfen, ob die Gründe für die Kündigung auch tragfähig sind. Ist dies bei Ihnen der Fall, helfen wir Ihnen beim Entgegentreten der Kündigung.

 
Nützliches zum Thema Mietrecht finden Sie auch in unserem entsprechenden Rechtsgebiet. Lesen Sie ebenso Interessantes zu Mietrecht und Flüchtlinge in unserem Beitrag „Flüchtlingsdebatte: Die Unterkunftsknappheit ist ein großes Problem“ sowie auf unserem YouTube-Channel – übersichtlich und kompakt in unserem verwandten Video zum Thema. 

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