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Rauchen am Arbeitsplatz: Das sagt das Gesetz!

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Bild: Ollyy / shutterstock.com
 
Jeder Raucher macht gerne die ein oder andere Raucherpause. Doch was dabei erlaubt ist und worauf Arbeitnehmer oder Arbeitgeber achten sollte, finden Sie hier bei uns.
Grundsätzlich sagt der Gesetzgeber, dass jeder Arbeitnehmer ein Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz hat. Jedoch ist der Arbeitsplatz hier nicht klar definiert. Ebenso gibt es einige Freiheiten für den Arbeitgeber, wie weit er das Rauchverbot ausdehnt.

5 Fakten rund um das Rauchen am Arbeitsplatz

 
1. Recht auf rauchfreien Arbeitsplatz
Laut BGB hat jeder Arbeitnehmer das Recht an einem rauchfreien Arbeitsplatz zu arbeiten. Der Arbeitgeber ist hier sogar dazu verpflichtet dafür zu sorgen, dass dies eingehalten wird und die Nichtraucher ohne Schäden bleiben.
2. Raucherpausen sind unzulässig
Gesetzlich hat der Arbeitnehmer kein Recht auf eine Raucherpause. Hierbei handelt es sich um eine unzulässig Arbeitunterbrechung.
3. Keine nötigen Raucherpausen
Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, Raucherpausen einzuhalten. Lediglich die im Arbeitvertrag vereinbarten Pausen müssen gewährleistet werden. Dies gilt auch für Raucherareale. Allerdings wäre es für den Unternehmensfrieden empfehlenswert, wenn die Raucher das Gelände nicht immer verlassen müssten.
4. Arbeitgeber entscheidet
Der Arbeitgeber hat in seinem Unternehmen das Hausrecht und kann auch ein generelles Rauchverbot aussprechen. Ratsam wäre dies für den Frieden in der Firma jedoch nicht.
5. Kündigungsgrund Rauchen
Wenn der Arbeitgeber ein generelles Rauchverbot ausspricht und dies missachtet wird, kann den Arbeitnehmer nach einer vorangegangen Abmahnung gekündigt werden.

Rauchverbot missachten provoziert Kündigung

 
Wenn sich der Arbeitnehmer nach einer Abmahnung immer wieder über das ausgesprochene Rauchverbot hinwegsetzt, kann ihm der Arbeitgeber kündigen. Oft wird hier jedoch im Einzelfall entschieden, da der Arbeitnehmer bei nachgewiesener Sucht mildernde Umstände geltend machen kann.

Angestellte können bei Rauchbelästigung klagen

 
Wenn sich ein Arbeitnehmer vom Rauch gestört fühlt und eine Beschwerde beim Vorgesezten nichts bewirkt hat, kann er klagen. Allersdings wäre hier angebracht, dass man dem Arbeitgeber vorher nochmals die Chance gibt den Nichtraucherschutz zu verbessern. Falls der Arbeitnehmer jedoch aufgrund einer Rauchbelästitung kündig, kann dies fristlos geschehen.

Raucherpausen werden betriebsintern verhandelt

 
Im Allgemeinen gilt, dass jeder Arbeiter den Anspruch auf eine 30 minütige Pause besitzt, nachdem er sechs Stunden gearbeitet hat. Extra Raucherpausen müssen wenn vom Arbeitgeber erlaubt werden. Dabei kann dieser jedoch verlangen, dass die versäumte Zeit nachgearbeitet wird. Außerdem ist der Arbeitnehmer in dieser Zeit nicht über den Arbeitgeber versichert, also obacht.

Grenzen ziehen für den Nichtraucherschutz

 
Es wäre sinnvoll, wenn der Arbeitgeber Räume für Raucher schafft damit das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gewährleistet. Gleichzeitig wird dabei auch der Nichtraucherschutz geachtet.

Ausnahmen benötigten besondere Regelungen

 
Schwangere Frauen oder stillende Mütter unterliegen besonderem Schutz. Sie haben das Recht, dass die Raucherräume weit genug entfernt sind, da es sonst zu gravierenden Schäden kommen kann.
 

 
Alle aktuellen Informationen und Sachstände erfahren Sie selbstverständlich in Echtzeit bei uns, der Kanzlei Mingers & Kreuzer! Bei weiteren Fragen rund um das Thema Rauchen am Arbeitsplatz, wenden Sie sich gerne an unsere Experten! Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auf unserem Blog und unserem YouTube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei!

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