Bild: MarkusMainka/shutterstock.com
Nach der Insolvenz von Air Berlin hatten viele Experten vermutet, dass die pleite Fluggesellschaft zu großen Teilen an die Lufthansa geht – jetzt ist es offiziell. Der Vertrag für die Übernahme ist bereits in trockenen Tüchern. Doch was passiert mit den Angestellten? Müssen sie um ihren Job bangen? Wie geht es weiter?
Die Angst bei den Angestellten von Air Berlin ist im Zuge der Übernahme groß. Inzwischen ist klar, dass die Lufthansa in erster Linie nur die Flugzeuge und Slots übernehmen will. Das heißt, dass die Belegschaft wohl vorher entlassen werden soll. Angesichts der prekären Lage ist die Angst um den eigenen Job mehr als nachvollziehbar. Schließlich hieß es zu Beginn noch, dass 80 Prozent der Belegschaft „mitgehen“ – offenbar ein Trugschluss.
Die Masche ist einfach und wirkungsvoll. Lufthansa will die Preise für das Personal drücken und bedient sich dabei simpler Tricks. So werden Mitarbeiter gedrängt, sich bei der Tochter Eurowings zu bewerben – und das mit Hilfe einer eigenen Jobbörse. Weil Eurowings einen Ableger in Österreich gegründet hat, umgehen sie die hier geltenden Tarifverträge. Das hat drastische Folgen. So müssen Mitarbeiter von Air Berlin Gehaltseinbußen von bis zu 80 Prozent fürchten. Am Ende des Jahres hat man also deutlich weniger im Portemonnaie.
Nach Beginn der Verhandlungen wurde der Betriebsrat von Air Berlin durch die eigene Geschäftsführung massiv unter Druck gesetzt. So sollten die Mitarbeiter durch Unterzeichnung eines Interessenausgleichs und eines Sozialplans auf eigene Rechte verzichten – anderenfalls würde die Kündigung für alle Angestellten mit widerruflicher Freistellung erfolgen. Das hieße, dass das Personal im Falle der nicht ausreichenden Insolvenzmasse kein Arbeitslosengeld 1 erhielte, weil sie weiterhin als Air Berlin- Beschäftigte gälten. Dadurch würden sie quasi gezwungen, sich bei Eurowings zu bewerben. Durch den neuen Arbeitsvertrag würde man dann auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Air Berlin verzichten.
Die Fakten rund um die Übernahme sind mehr als umstritten. Wie oben gesehen, ist man auf Managerebene „mit allen Wassern gewaschen“. Das Recht ist aber auf der Seite der Angestellten. Schließlich muss angesichts der jetzigen Sachlage von einem Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB ausgegangen werden. Das heißt konkret, dass nicht nur die Betriebsmittel, sondern auch das Personal übernommen werden muss. Ein Betriebsübergang bzw. ein Betriebsteilübergang ist hier schon deshalb anzunehmen, weil neben den Flugzeugen auch Start- und Landerechte sowie die entsprechende Belegschaft zur Weiterführung des Flugbetriebs benötigt werden.
Durch einen Betriebsübergang gehen die Rechte und Pflichten auf den Erwerber – hier die Lufthansa- über. Deshalb sollten Sie sich gegen eine Kündigung wehren und Kündigungsschutzklage erheben. Aber Vorsicht: schnelles Handeln ist gefragt. Wir prüfen Ihren Arbeitsvertrag sowie Ihre Kündigung kostenlos und geben Ihnen schnelles und sicheres Feedback.
Nutzen Sie dabei zudem unsere exklusive Kooperation mit einem Prozesskostenfinanzierer. Hier zahlen Sie nur ein Honorar bei erfolgreicher Rechtsdurchsetzung. Bei negativem Ausgang übernimmt dieser sogar die kompletten Kosten. Also warten Sie nicht ab und senden Sie uns Ihre Unterlagen zu.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]