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09.12.2015
Arbeitsrecht: Kanzlei Mingers & Kreuzer im Prozess erfolgreich – Änderungskündigung wegen Verstoß gegen Mindestlohngesetz  unwirksam!
09.12.2015

Problem Cyber-Mobbing — Wenn Beleidigungen online gehen 

09.12.2015

Fälle von Beleidigungen, Belästigung, Diffamierung bis hin zu Nötigungen einzelner Personen im Netz nehmen erschreckend zu. Der Zusammenschluss von Gruppen, die gegen ein ‚Opfer‘ digital agieren, geht über die heimische Tastatur leichter und verringert ungeachtet strafrechtlich relevanter Sachverhalte auch die Hemmschwelle solches zu tun. 
 
Ob aber offline oder in Sozialen Netzwerken, es bleibt der Beigeschmack einer Verletzung des Persönlichkeitsrechtes — juristisch sind Fälle von Cyber-Mobbing allerdings schwierig, da die Abgrenzung von strafrechtlich relevanten Taten zu Persönlichkeitsrechts verletzenden fast fließend ist, so sind Diffamierungen im Netz aus der Sicht des Betroffenen traumatisch, rechtlich aber nicht zu bestrafen.
Mit Ausmachen des Mobbers ist es für die Opfer meist aber nicht getan, denn auch danach bleibt es schwierig das Veröffentlichte wieder aus dem Netz zu nehmen. Da Cyber-Mobbing vor allem ein Problem in jungem Alter werden kann, sollten Jugendliche sensibel mit ihren Daten umgehen.
 
Wie kann man sich vor Cyber-Mobbing im Vorfeld schützen?
— Wichtig ist vor allem die Vermeidung privater Daten wie Telefonnummern, Email-Adressen oder Anschriften in unkontrollierter Weise im Netz zu veröffentlichen. Soziale Netzwerke geben in ihren sogenannten Privatsphäre-Einstellungen Schutzmaßnahmen vor, wie Daten unsichtbar für andere bleiben, diese Einstellungen genauer zu betrachten und individuell zu nutzen ist ratsam.
— Viele Freunde zu haben sind natürlich vor allem in der Internetdarstellung ein Schub des eigenen Egos, dennoch sollte man auch nicht wahllos Leute zu seinen Listen hinzufügen. Auch sie können dann sensible Daten teilen oder einsehen.
— Um zu sehen, was momentan im Netz über einen selbst kursiert, ist es auch empfehlenswert sich selbst zu googlen. Oft können hier Bilder oder Posts ausgemacht werden, die vielleicht nicht präsent waren und dann entsprechend gelöscht werden.
 
Die wichtigsten Schritte, wenn es zum Cyber-Mobbing gekommen ist
1. Vor der Anzeige steht die Beweissammlung: Machen Sie Screenshots der Posts, Bilder oder Kommentare
2. Sperren Sie Personen, von denen Beleidigungen, Nötigungen o.ä. ausgehen
3. Sicherstellung und Löschung durch den Netzwerkbetreiber: Beschreiben Sie dem Provider den Verstoß bzw. die Situation und lassen sich die IP-Adresse des Users geben, von dem konkrete Diffamierungen ausgehen. Nach der Beweissammlung sollte der Betreiber zudem aufgefordert werden Darstellungen, Posts, etc. zu löschen.
4. Nach § 823 besteht im Einzelfall und je nach Schwere bei Verletzung des Persönlichkeitsrechtes der Anspruch auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld. Darüber hinaus kann nach § 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden. Ehrverletzungen sind über das Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG) auch bei Bildveröffentlichungen zu ahnden.
5. Strafrechtliche Verfolgung nach mehreren Tatbeständen: Nachdem Sie alle Punkte beachtet haben und ein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden konnte, sollten Sie Anzeige stellen. Obwohl es keinen spezifischen Internetstraftatbestand gibt, kann Anzeige aufgrund folgender Delikte gestellt werden:

– Beleidigung (nach §§ 185 ff. StGB)

– Verletzung des persönlichen Geheimnisbereiches u.a. (nach §§ 201 ff. StGB)

– strafrechtliches Agieren gegen die persönliche Freiheit (§§ 232 ff. StGB)

– Nötigung (nach § 240 StGB) sowie

– Bedrohung (nach § 241 StGB).

Genannte Delikte werden im Falle des Cyber-Mobbings dann als Tatbestandsverwirklichung im Internet übertragen. Meist werden Verfasser bei der Ermittlung innerhalb eines Strafverfahren dann auch zivilrechtlich belangt.
 
Sie sind vielleicht Opfer einer Cyber-Mobbing-Attacke oder sehen sich Internet-Diffamierung gegenüber? Dann melden Sie sich telefonisch oder über info@mingers-kreuzer.de — wir werden eine Einschätzung des Tatbestandes vornehmen und zeitnah mit Ihnen ein weiteres Vorgehen besprechen.

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