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Die Privatinsolvenz, genau gesagt: das Verbraucherinsolvenzverfahren, ist ein langwieriger Weg. Nicht selten kommt es zu Komplikationen und man trifft auf Hürden. Deshalb haben wir alle grundlegenden Informationen für Sie zusammengestellt!
Zuallererst ist die Grundvoraussetzung für ein Verbraucherinsolvenzverfahren, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch nach Gesprächen mit den Gläubigern gescheitert ist. Hierbei hängt es je nach Bundesland davon ab, welche Stellen man zu diesem Zwecke aufgesucht haben muss (Rechtsanwälte, Insolvenzberater oder ähnliches).
Dann muss der Schuldner einen Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Hierzu werden einige Dokumente benötigt: Eine Bescheinigung, die belegt, das keine außergerichtliche Einigung erzielt werden konnte, ein Verzeichnis über Vermögen und Einkommen, sowie einen schriftlichen Plan über die Schuldenbereinigung. Dieser sollte die Vorstellung enthalten, wie man sich mit den Gläubigern einigen könnte.
Auch ist der Antrag auf Restschuldbefreiung von hoher Wichtigkeit, denn nur so startet man Ablauf des Verfahrens ohne Schulden in sein neues Leben.
Es gibt die Möglichkeit für den Schuldner, als auch für den Gläubiger, binnen einer gesetzten Frist, dem Plan zu widersprechen. Dadurch ist das Gericht dann in der Position den Plan zu ergänzen oder zu ändern.
Wird der Plan jedoch von beiden Parteien akzeptiert, gilt der Antrag auf die Eröffnung des Vebraucherinsolvenzverfahrens als hinfällig. Die Schulden werden in diesem Fall nach den Vorgaben den Schuldenbereinigungsplans getilgt.
Scheitert der Schuldenbereinigungsplan wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wieder aufgenommen. Sofern dieser angenommen wird, werden nun noch pfändbare Vermögenswerte verwendet und auf die Gläubiger verteilt. Daraufhin beginnt die Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit muss der Schuldner sein pfändbares Einkommen an seine Gläubiger abgeben. Reicht dies nicht aus, um die Gesamtschuld zu begleichen, wird dem Schuldner nach Ablauf der Phase die Restschuld erlassen. Die Wohlverhaltensphase dauert bis zur endgültigen Erteilung der Restschuldbefreiung an.
Generell dauert das Verfahren der Privatinsolvenz circa sechs Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen kann es aber auch auf drei bis fünf Jahre verkürzt werden.
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