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Tolle Bilder aus der Vogelperspektive und Videos aus der Luft: Mit einer Drohne kann man viel Spaß haben. Auch die Preise für die sogenannten Multikopter sinken und die technische Bedienung wird auch stetig einfacher zu handhaben. Deshalb ist es zu erwarten, dass sich unter vielen Weihnachtsbäumen die ein oder andere Drohne wiederfinden wird. Was man als Besitzer einer Drohne beachten muss und inwiefern man haftbar ist, erfahren Sie hier.
Entgegen der Behauptung einiger Verkäufer gibt es jedoch einige Regelungen und das Gesetz kann leicht von Ahnungslosen gebrochen werden. Vielen Drohnenbesitzern ist nicht bewusst, dass man für das Steuern einer Drohne eine spezielle Haftpflichtversicherung für Luftfahrt braucht. Die Hausratversicherung deckt eventuelle Schäden nicht ab. Kommt ein Schaden zustande, ohne, dass eine Versicherung abgeschlossen wurde, bleibt man auf diesem sitzen. Man muss eventuell sogar noch ein Bußgeld in Kauf nehmen, denn solche Schäden stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet wird.
Auch das Starten und Landen einer Drohne ist nur dort erlaubt, wo der Grundstückseigentümer es ausdrücklich erlaubt hat. Auch ein Mindestabstand von 1,5 Kilometern zu Flughäfen muss eingehalten werden. Große Flughäfen sollten sogar bis auf einige Kilometer gemieden werden.
Da das eigenverantwortliche Starten von Drohnen durch Privatbesitzer der Luftfahrtbehörde immer mehr Sorgen bereitet, soll die allgemeine Flughöhe in ganz Deutschland künftig auf 100 Meter begrenzt werden. Auch soll es bald ein Flugverbot für Drohnen und Multikopter innerhalb von Wohngebieten geben, um Unfälle und auch damit verbundene Personenschäden zu vermeiden. Auch halten Experten eine generelle Registrierungspflicht für Drohnen und deren Besitzer für sinnvoll.
Gerade jedoch die eingeschränkte Flughöhe wird von vielen traditionellen Flugclubs als kritisch angesehen. Das Fliegen von Kunstmodellflugzeugen, sowie Segelflugzeugen für Hobbysportler wird durch die Beschränkung dann kaum beziehungsweise gar nicht mehr möglich sein, sodass diese durch die Drohnenbesitzer stark benachteiligt werden würden.
Wird die Drohne für gewerbliche Zwecke genutzt, braucht man in jedem Fall eine Aufstiegserlaubnis. Sobald man die Drohne für ein Gewerbe nutzt, gilt diese für die Luftfahrtbehörde als unbemanntes Luftfahrtsystem, sodass die Drohne von der Luftverkehrsordnung her gänzlich anders eingestuft wird.
Generell gilt daher: Vor dem Kauf einer Drohne sollte man sich als Kunde genau über die rechtliche Lage informieren. Viele Verkäufer haben nur sehr wenige Informationen über die Rechtsgrundlagen, sind jedoch bislang auch nicht dazu verpflichtet, den Käufer über Risiken aufzuklären.
Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema Führen von Drohnen oder Luftfahrtrecht? Nutzen Sie gerne unsere kostenlose telefonische Ersteinschätzung und kontaktieren Sie uns unter 02461-8081.
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