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Private Telefonate am Arbeitsplatz – Riskieren Sie damit Ihre Kündigung?

26.04.2019

Bild: GaudiLab / shutterstock.com
 
 
 
Endlich: Ein paar Minuten Puffer von der ganzen Arbeit. Bestimmt hat jeder von uns mal zum Telefon gegriffen, um von dort aus ein privates Telefonat zu führen. Doch was passiert, wenn sich solche Fälle häufen? Und wenn beim Telefonieren zusätzlich Gebühren anfallen? Lesen Sie im Folgenden, ob eine Kündigung rechtens ist, wenn Sie am Arbeitsplatz privat telefonieren.

 
 
37 Anrufe, zu jeweils 50 Cent: Eine Angestellte hatte von ihrem Arbeits­te­lefon aus mehrmals bei Glücksspiel-Hotlines angerufen. Ihr Chef bemerkte dies und kündigte der Angestellten daraufhin fristlos. Gegen die Kündigung klagte die Frau – doch vergeblich. Denn das Landes­ar­beits­ge­richt Düsseldorf entschied: Die Kündigung ist rechtens (AZ: 12 Sa 630/15)!
 
 
 
 

Glücks­spiele: Niemals über Ihr Arbeits­te­lefon!

 
In dem Unter­nehmen, in welchem die Angestellte gearbeitet hatte, fehlte eine klare festgesetzte Regelung für private Telefonate über die Büro­ap­parate. Allerdings schließe dies nach den Worten der Düsseldorfer Richter aber Gewinn­spiele nicht zwangsläufig mit ein. Einerseits war die fristlose Kündigung der Frau eine zu strikte Entscheidung gewesen. Andererseits sollte eine ordent­liche Kündigung jedoch bestehen bleiben.
 
 
 
 

Mitar­bei­terin habe ihre Vertrau­ens­stellung missbraucht

 
In erster Instanz – vor dem Arbeits­ge­richt Wesel – war die Angestellte noch erfolgreich. Demgegenüber beharrte ihr Chef aber auf der Kündigung und zog damit in die zweite Instanz. Schließlich habe die Mitarbeiterin seiner Meinung nach ihre Vertrau­ens­stellung missbraucht. Im Rahmen ihrer Arbeit gehörte die Kontrolle der einge­henden Rechnungen zu ihren Aufgaben. Und somit natürlich auch die Kontrolle der Telefon­rechnungen!
Als dem Geschäftsführer die sämtlichen Anrufe ins Auge fielen, suchte er sofort das Gespräch zur Mitar­bei­terin. Am nächsten Tag gab die Angestellte zu, dass sie die Anrufe getätigt hatte und bot daraufhin die Erstattung der Gebühren von 18,50 Euro an. Drei Tage später erhielt sie jedoch ihre fristlose Kündigung.
 
 
 
 

Kündigungen: Nicht selten der Streitgrund vor deutschen Gerichten

 
Immer wieder versuchen deutsche Gerichte auf die Frage, wann eine Kündigung rechtlich zulässig ist, Antworten zu finden.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zum Beispiel entschied, dass das private Internetsurfen während der Arbeitszeit nicht als verboten gilt und gab einem betroffenen Arbeitnehmer somit Recht. Bei einer übermäßigen Internetnutzung kann das allerdings schon ganz anders aussehen, wie das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein einst entschied. Es kommt hierbei also auf den Einzelfall an.
 
 
 
 
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Erreichen können Sie uns telefonisch unter der Nummer 02461-8081 und per Mail unter info@mingers-kreuzer.de. Weitere interessante und aktuelle News finden Sie täglich auf unserem Blog.
 
 
 

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