Bild: GaudiLab / shutterstock.com
Endlich: Ein paar Minuten Puffer von der ganzen Arbeit. Bestimmt hat jeder von uns mal zum Telefon gegriffen, um von dort aus ein privates Telefonat zu führen. Doch was passiert, wenn sich solche Fälle häufen? Und wenn beim Telefonieren zusätzlich Gebühren anfallen? Lesen Sie im Folgenden, ob eine Kündigung rechtens ist, wenn Sie am Arbeitsplatz privat telefonieren.
37 Anrufe, zu jeweils 50 Cent: Eine Angestellte hatte von ihrem Arbeitstelefon aus mehrmals bei Glücksspiel-Hotlines angerufen. Ihr Chef bemerkte dies und kündigte der Angestellten daraufhin fristlos. Gegen die Kündigung klagte die Frau – doch vergeblich. Denn das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied: Die Kündigung ist rechtens (AZ: 12 Sa 630/15)!
In dem Unternehmen, in welchem die Angestellte gearbeitet hatte, fehlte eine klare festgesetzte Regelung für private Telefonate über die Büroapparate. Allerdings schließe dies nach den Worten der Düsseldorfer Richter aber Gewinnspiele nicht zwangsläufig mit ein. Einerseits war die fristlose Kündigung der Frau eine zu strikte Entscheidung gewesen. Andererseits sollte eine ordentliche Kündigung jedoch bestehen bleiben.
In erster Instanz – vor dem Arbeitsgericht Wesel – war die Angestellte noch erfolgreich. Demgegenüber beharrte ihr Chef aber auf der Kündigung und zog damit in die zweite Instanz. Schließlich habe die Mitarbeiterin seiner Meinung nach ihre Vertrauensstellung missbraucht. Im Rahmen ihrer Arbeit gehörte die Kontrolle der eingehenden Rechnungen zu ihren Aufgaben. Und somit natürlich auch die Kontrolle der Telefonrechnungen!
Als dem Geschäftsführer die sämtlichen Anrufe ins Auge fielen, suchte er sofort das Gespräch zur Mitarbeiterin. Am nächsten Tag gab die Angestellte zu, dass sie die Anrufe getätigt hatte und bot daraufhin die Erstattung der Gebühren von 18,50 Euro an. Drei Tage später erhielt sie jedoch ihre fristlose Kündigung.
Immer wieder versuchen deutsche Gerichte auf die Frage, wann eine Kündigung rechtlich zulässig ist, Antworten zu finden.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zum Beispiel entschied, dass das private Internetsurfen während der Arbeitszeit nicht als verboten gilt und gab einem betroffenen Arbeitnehmer somit Recht. Bei einer übermäßigen Internetnutzung kann das allerdings schon ganz anders aussehen, wie das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein einst entschied. Es kommt hierbei also auf den Einzelfall an.
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