Bild: oatawa/ shutter stock.com
Nach Feierabend nehmen viele Arbeitnehmer ihre Arbeit mit nach Hause. Somit verschwimmt die Grenze zwischen Beruf und Privatleben. Inwieweit ist das zulässig? Dürfen geschäftliche Informationen an die private E-mailadressse weitergeleitet werden oder auf dem Handy abrufbar sein?
Das Smartphone wird immer mehr zu einem beliebten Arbeitsmittel für unterwegs. Emails werden gerne an den privaten E-mailaccount weitergeleitet. So ist man flexibel, auch von zuhause dringende E-mails zu beantworten oder auf Geschäftsunterlagen zuzugreifen.
Dies birgt allerdings die Gefahr, dass die Grenze zwischen Beruf und Privatleben verwischt – sowie die Verletzung arbeitsvertraglich festgelegter Rücksichtnahme- und Geheimhaltungspflicht. Wenn das ohne die Zustimmung des Arbeitgebers erfolgt, kann es schwere arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts geht hervor, dass sich ein Arbeitnehmer ohne die Zustimmung des Arbeitgebers keine betrieblichen Unterlagen oder Daten aneignen, wie zum Beispiel Kunden- oder Umsatzlisten, oder – schon gar nicht! – zu betriebsfremden Zwecken nutzen darf. Stecken Wettbewerbszwecke oder schädigende Absichten des Arbeitgebers dahinter kann man sich somit strafbar machen.
Für Sie also der Tipp: Holen Sie sich vorab das Einverständnis Ihres Chefs ein!
Im vorliegenden Fall vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg schickte ein Vertriebsmanager in Vertragsverhandlungen mit einem neuen Arbeitgeber vertrauliche Kundeninformationen, Projektunterlagen und Preis- und Kundenlisten an seine private E-Mail-Adresse. Sein Noch-Arbeitgeber bekam davon Wind und kündigte seinem Mitarbeiter fristlos.
Das Gericht gab dem Arbeitgeber Recht, da der Vertriebsmanager Vertragsverhandlungen mit dem direkten Konkurrenten seines Arbeitgebers führte. Die Richter sahen darin eine Schädigungsabsicht, um sich insgeheim einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Damit hat er nicht nur seine arbeitsvertragliche Geheimhaltungs- und Rücksichtnahmepflichten schwerwiegend verletzt, sondern auch die geschäftlichen Interessen seines Arbeitgebers konkret gefährdet.
Bei weitere Fragen zu diesem Thema haben wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
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