Das Landgericht (LG) Düsseldorf hat dem Energieversorger ExtraEnergie per einstweiliger Verfügung untersagt, im Falle von Preisgarantien die Preise für Gas und Strom zu erhöhen. Wieso die Preiserhöhung unwirksam ist, das erfahren Sie hier!
Viele Kunden haben Ende Juli ein Schreiben von ExtraEnergie erhalten, das sie über eine Erhöhung ihres Strom- und Gastarifs in Kenntnis setzte. Dabei hatten sie mit dem Energieversorger vertraglich eine langfristige Preisgarantie vereinbart. Begründet wurde die Preiserhöhung mit dem Anstieg der eigenen Beschaffungskosten durch die hohen Preise auf den Großhandelsmärkten.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hielt die Preiserhöhung wegen steigender Kosten für Energiebeschaffung für unwirksam. Änderungen der den Kunden garantierten gleichbleibenden Preise seien lediglich im Falle von gestiegenen Steuern, Abgaben oder Umlagen zulässig.
Der Energieversorger berief sich hingegen auf die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB.
Das LG Düsseldorf hat nun per einstweilige Verfügung dem Energieversorger ExtraEnergie untersagt, gestiegene Beschaffungskosten auf den Kunden abzuwälzen. Bei Verträgen mit Preisgarantie müsse der Anbieter weiter zu den vereinbarten Preisen liefern. Trotz der außergewöhnlichen Situation auf dem Energiemarkt könne hier keine Störung der Geschäftsgrundlage bejaht werden.
ExtraEnergie hätte sich aufgrund seiner Angebote über Preisgarantien als krisensicheres Unternehmen beworben, um Kunden zu gewinnen. Dies dürfe nun nicht einfach wegen zunehmender Beschaffungskosten außer Kraft gesetzt werden. Die Verbraucher würden für die Preissicherheit in der Regel einen höheren Tarif zahlen als für ein vergleichbares Angebot ohne Preisgarantie.
Die Entscheidung sei laut Verbraucherschützer eine gute Nachricht für Verbraucher und zugleich ein klares Signal an Energieversorger: Sie bleiben trotz Energiekrise an ihre Preisgarantien gebunden.
ExtraEnergie muss die einstweilige Verfügung und das Preiserhöhungsverbot sofort nach Zustellung des Beschlusses beachten. Der Anbieter kann aber gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen.
ExtraEnergie ist bereits für seine zweifelhaften Geschäftspraktiken und versteckten Preiserhöhungen bekannt und hat in der Vergangenheit trotz gerichtlichen Verbots rechtswidriges Handeln fortgesetzt. In der Folge musste dem Energieversorger auch schon ein Ordnungsgeld wegen Nichtbeachtung eines Urteil verhängt werden.
Sollte somit weiterhin von Ihnen als Betroffener eine Preiserhöhung von Gas und Strom verlangt werden, wenden Sie sich an uns! Die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH steht Ihnen zur Seite. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
Hinweis: Bei Klick auf den Play-Button werden Daten zu YouTube übertragen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]