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Widerruf gegen die Volksbank Euskirchen: Kanzlei Mingers & Kreuzer erfolgreich
05.12.2015
Die Kanzlei Mingers & Kreuzer mit Erfolg gegen die ING DiBa 
05.12.2015

Positiver Ausgang des Widerrufs gegen die ING DiBa zugunsten der Mandaten durch die Kanzlei Mingers & Kreuzer

05.12.2015

In einem weiteren Verfahren gegen die ING-DiBa konnten wir für unsere Mandantschaft einen Vergleich schließen, wonach die Bank das Restdarlehen neu konditioniert.
Anstelle des bisherigen Zinssatzes von 4,75 % nominal wurde ein solcher von 3,2 p. a. vereinbart. Zugleich wurde die Möglichkeit von Sondertilgungen i.H.v. 5 % der neuen Darlehenssumme jährlich sowie das kostenfreie Recht zur zweimaligen Änderung des Tilgungssatzes während der Zinsfestschreibung von fünf Jahren zugestanden. Einer Vorfälligkeitsentschädigung im Rahmen der Ablösung der Verträge wurde nicht erhoben.
Vorausgegangen war ein Widerruf von drei Darlehensverträgen im Gesamtvolumen von 410.000,00 €, wobei in zwei Darlehensverträgen die Formulierung enthalten war, dass die Frist nach Abschluss des Vertrages, aber erst nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB erhalten hatte, zu laufen beginnen sollte. Ein weiterer Vertrag aus dem Jahre 2011 sah hinsichtlich des Fristbeginns vor, dass diese begann nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2  i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Hierbei handelte es sich um ein mit KfW-Mitteln gefördertes Darlehen.
Hier war außergerichtlich in die Bank der Auffassung, alles richtig gemacht zu haben. Immer Laufe des Klageverfahrens und nach umfangreicher Korrespondenz, sah das Gericht erhebliche Probleme bei den KfW geförderten Darlehen. Hier sei die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. Von Verwirkung oder Rechtsmissbrauch könne dabei ebenfalls nicht ausgegangen werden. Die anderen Verträge seien ebenfalls problembehaftet da hier nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München nicht alle notwendigen Pflichtangaben in der Belehrung enthalten seien. Diese würden sich auch nicht aus den sonstigen Vertragswerken ergeben.
Alles in allem ergab sich für die Mandantschaft dadurch eine Einsparung für die Mandantschaft von jährlich rund 5.600,00 € und damit für die Festschreibungszeit von guten 25.000,00 €.
 
Sie wollen Ihre Interessen vertreten und vor allem Ihre Rechte geltend machen? Dann melden Sie sich telefonisch oder über unser Kontaktformular — wir prüfen zeitnah und kostenlos Ihre Widerrufsbelehrung der ING DiBa und sichten Ihre Vertragsunterlagen. In einem Erstgespräch können wir gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen und wir klären Sie auf, welche Erfolgsaussichten Ihre Sachlage ergibt — und das ebenfalls kostenfrei. 

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