Die Polizei winkt mit einer Kelle und fordert Sie auf, rechts ranzufahren – eine Verkehrskontrolle ist wohl jedem Autofahrer unangenehm. Doch nur die Ruhe bewahren! Wir klären, was die Polizei von Ihnen verlangen darf und was nicht.
Werden Sie zur einer Polizeikontrolle angehalten, wird von Ihnen verlangt Fahrzeugpapiere und Führerschein vorzuzeigen.
Sie sind aber weder dazu verpflichtet, auf Fragen nach begangenen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu antworten, noch woher Sie gerade kommen und wohin Sie fahren wollen. Die Polizei hat sie darüber aufzuklären, ansonsten kann Ihre Aussage später nur schwerlich gegen Sie verwendet werden.
Auch muss keiner Alkoholmessung oder einem Drogenschnelltest in Form eines Teststreifens zugestimmt werden. Doch es ist empfehlenswert, um die Fahrt zügig fortsetzen zu können. Bei einem Anfangsverdacht können die Polizeibeamten den Autofahrer dazu auffordern, sie auf die Wache zu begleiten, um eine Blutabnahme durchzuführen. Lassen Sie sich also nicht zweimal bitten und führen Sie den Test durch.
Fordern die Beamten Sie anhand Anhaltezeichen auf, dem Polizeiauto zu folgen, sind Sie dazu verpflichtet anzuhalten. Dabei gilt: Geschwindigkeit verringern und mit Blinken signalisieren, bei nächster Gelegenheit rechts ranfahren zu wollen. Verhalten Sie sich ruhig, damit auch die Polizisten kein Gefühl der Bedrohung bekommen. Schalten Sie das Licht im Innenraum des Wagens an und warten Sie auf die Beamten.
Wer nicht zur Verkehrskontrolle anhält, riskiert 70€ Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
In einigen Bundesländer kann man Verwarnungsgelder unter 60€ sofort bezahlen. Auch wenn man es nicht müsste, lohnt es sich eindeutige Vergehen, wie das Nichtmitführen des Führerscheins, vor Ort zu bezahlen. Diese belaufen sich bei 10€, ansonsten können weitere 30€ Verwaltungskosten anfallen. Ab 60€ sendet Ihnen die Polizei einen Bescheid per Post zu, der auf ein eingeleitetes Bußgeldverfahren hinweist.
Sollten Sie noch weitere Fragen zum Thema Verkehrsrecht haben, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer. Wir beraten Sie gerne bei einem kostenfreien Erstgespräch. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswegs finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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