Bild: Jasni / shutterstock.com
Seit gestern ist es in aller Munde: Pokémon Go! Es gibt nahezu niemanden mehr, der kein Pokétrainer mehr ist. Die Folge: Menschen, die nonstop mit ihrem Smartphone beschäftigt sind – auch im Straßenverkehr! Durch Pokémon Go entsteht eine echte Gefahr für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer. Wenn die Aufmerksamkeit leidet… Wir klären, welche Rechtslage bei der Ablenkung durch Smartphone gilt!
Seit gestern sind es nicht nur Mails, Kurznachrichten oder Katzenvideos, die Fußgänger vom Straßenverkehr ablenken. Seit gestern jagt man Pokémons, die überall in der Stadt verteilt sind. Die Augen richten sich nun gebannt auf den Display des Smartphones, um bloß kein Pokémon zu übersehen. Orten, Suchen, Finden, Jagen!
Gar nicht mal so ungefährlich! Denn wer nur auf sein Smartphone schaut und blind durch die Straßen läuft, um u.a. erfolgreicher Pokétrainer zu werden, der läuft ebenso schnell Gefahr auf Deutschlands Straßen den Überblick zu verlieren und Unfälle zu verursachen.
Die Straßenverkehrsordnung sieht generell vor, dass die Augen aller Verkehrsteilnehmer – und das sind auch Fußgänger – auf die Straße und den Verkehr zu richten sind. Der Blick auf’s Handy birgt große Risiken! Pokémon Go trägt nun natürlich maßgeblich dazu bei, dass es noch einen Grund mehr gibt, das Smartphone auch während der Fahrt oder des Stadtbummels zu nutzen – denn Pokémons warten überall.
Klare Worte im Paragraph 1 der StVO fehlen an dieser Stelle. Zwar verbietet die Straßenverkehrsordnung die Nutzung des Smartphones hinterm Steuer und auf dem Rad, Fußgänger werden aber lediglich zur Rücksichtnahme ermahnt, ein generelles Verbot für das Handy in der Hand bei Fußgängern gibt es nicht.
Die Gefahr, die von unaufmerksamen Fußgängern durch Pokémon Go ausgeht, ist allerdings nicht zu unterschätzen. Auch bei ihnen fehlt es an der nötigen Aufmerksamkeit und Konzentration. Strafen und Bußgelder sollten ähnlich wie für Rad- und Autofahrer gelten.
Wer das Smartphone als Endgerät zur Pokémon-Jagd während der Fahrt, egal ob auf zwei oder vier Rädern, nutzt, muss mit Bußgeldern bis zu 60 Euro rechnen. Mit einem Punkt in Flensburg noch dazu. – Die exzessive Smartphone-Nutzung ist aber für Fußgänger nicht ausgeschlossen und gesetzlich nicht sanktioniert. Sollten aber Unfälle passieren, wird auch dieser Polizeibericht die „Ablenkung durch Smartphone“ dokumentieren.
Augen auf im Straßenverkehr, also! Pokémon oder nicht, die Sicherheit auf der Straße geht vor!
Mehr Fragen zum Verkehrsrecht? Wir beantworten Sie gerne und beraten Sie bei drohenden Strafen oder Bußgeldern. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Kontaktformular. Sehen Sie mehr von uns auf Youtube!
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