Bild: Jeremy Red / shutterstock.com
Nach der Pleite von Air Berlin, dem wilden Streik und 2.000 Flugannullierungen bei Ryanair kommt der neue Hammer für Reisende: Ein Reiseveranstalter stellt Insolvenzantrag für NIKI.
Die Air Berlin-Tochter kommt nun ebenfalls in den Sturzflug. Was die Insolvenz der Fluggesellschaft für Reisende nun bedeutet, haben wir für Sie zusammengestellt.
Für viele Reisende, Fluggäste und Frühbucher kommt die nächste Hiobsbotschaft: Nach den tausenden Flugausfällen bei Billig-Airline Ryanair wird nun bekannt, dass für die Air Berlin-Tochter NIKI ein Insolvenzantrag durch einen Reiseveranstalter gestellt wurde.
Als bekannt wurde, dass Air Berlin finanziell kränkelt, wog man Fluggäste und Reisende zunächst in Sicherheit und versprach die Fortsetzung des laufenden Betriebes. NIKI sei von der Pleite des Mutter-Konzerns nicht betroffen.
Doch jetzt das! — Wir haben Fluggastrechte bei Insolvenz einmal für Sie juristisch gecheckt.
Ob es sich bei Ihrem Flug nun um eine Pauschalreise handelt oder Sie direkt über die Airline Ihr Ticket in den Urlaub gebucht haben: Für eine Fluggesellschaft, die in Deutschland Geschäfte tätigt, gilt § 651k BGB. Gemäß dessen ist der Reiseveranstalter dazu verpflichtet sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird sowie notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge der Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit entstehen.
In einem möglichen Insolvenzverfahren für NIKI wäre es Reisenden, die ihr Ticket direkt bei der Airline erworben haben, möglich, ihre Forderungen anzumelden. Jedoch sind die Chancen für Fluggäste recht gering — Vorrang haben hier andere Gläubiger, die dann aus der Konkursmasse bedient werden. Eine umfassende Insolvenzabsicherung, die verpflichtend für Airlines ist, muss allerdings auf europäischer und internationaler Ebene beschlossen werden.
Haben Reisende direkt bei NIKI Ihr Flugticket gebucht, sollte zwingend eine Reiseversicherung abgeschlossen worden sein, um nicht auf zusätzlich entstandenen Kosten durch Folgeschäden wie bspw. die Zahlung von Hotel(s) oder Mietwagen sitzen zu bleiben.
Bei der Buchung einer Pauschalreise haben Fluggäste weitaus mehr Möglichkeiten, wenn die Airline pleite ist. Haben Sie über einen Reiseveranstalter Flug, Unterbringung und Verpflegung per Reisevertrag geschlossen, obliegt dem Reiseveranstalter auch bei Insolvenz einer Airline die Pflicht Ihnen einen Ersatzbeförderung zu ermöglichen.
Bei der Buchung einer Pauschalreise erhalten Kunden einen sog. Reisesicherungsschein. Den Reiseveranstaltern ist es rechtlich vorgeschrieben sich (selbst) gegen eine mögliche Insolvenz der Airline abzusichern. Im Falle einer Insolvenz der Airline wird der finanzielle Schaden gerade für den Reisenden damit aufgefangen. Wichtig sind die Versicherungsbedingungen. Auch wenn der Schutz für die Insolvenz einer Airline gilt, wird meist nur der Reisepreis erstattet. — Hier ist u.a. darauf zu achten, ob die automatische Umbuchung im Versicherungsschutz mit inbegriffen ist. Grundsätzlich aber muss der Reiseveranstalter bei Airline-Pleite für Ersatzbeförderung sorgen und mögliche Folgekosten erstatten.
Für Reisende bedeutet das in der Praxis: Bei der Buchung Ihres Tickets erhalten Sie meist bei Anzahlung den Reisesicherungsschein. Übrigens: Sie haben das Recht auf den Erhalt des Reisesicherungsscheins zu bestehen. Andernfalls können Sie die Anzahlung auch verweigern.
ACHTUNG: Ein Reisesicherungsschein liegt dann nicht vor, wenn
Der Rechtsnorm entsprechend ist ein Reisesicherungsschein also dann nicht auszustellen, wenn Sie ein Ticket über eine Billig-Fluggesellschaft bspw. für 29,00 EUR gekauft haben.
Die Insolvenz von Air Berlin führte bereits zu viel Chaos und Nervosität unter den Mitarbeitern. Zuletzt gesehen an dem wilden Streik der Piloten, dem sog. Sickout. Natürlich bringt die finanzielle Schädigung eine drastische Konsequenz für Angestellte der Pleite-Airline mit sich: den Verlust des Arbeitsplatzes!
Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt es meist zu Kündigungen im Betrieb, die finanzielle Misslage ist dafür ausreichender Grund. Man spricht hier von betriebsbedingten Kündigungen, die dann ausgesprochen werden. Findet sich für Mutter- und Tochterkonzern ein Käufer und es findet ein Betriebsübergang statt, blieben laufende Arbeitsverträge bestehen. Lohnansprüche sind weiterhin da.
Die Billig-Linie NIKI sei mit etwa 46 Mio. Euro überschuldet. Derzeit wartet man auf die Beurteilung des Konkursrichters, ob der Insolvenzantrag des unbekannten Gläubigers legitim ist. Geht es für NIKI in ein Konkursverfahren, bedeutet das noch nicht das endgültige Aus für Flieger der Air Berlin-Tochter. Jedoch muss eine neue Lizenz eingeholt werden.
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