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PKV-Beiträge zurückfordern: So bekommen Sie ihr Geld zurück!

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Die privaten Krankenversicherungs-Beiträge steigen, doch oft sind solche Beitragserhöhungen unwirksam. Verbraucher können in diesen Fällen ganz einfach prüfen lassen, ob die Anpassung ihrer Prämie rechtmäßig ist und ihre PKV-Beiträge gegebenenfalls bis zu 10 Jahre rückwirkend zurückfordern.

Die private Krankenversicherung (PKV) erhöht die Beiträge – das können Sie tun!

PKV Beitragserhöhungen sind für Verbraucher meist ärgerlich – und in vielen Fällen auch nicht rechtmäßig. Der Gesetzgeber hält Erhöhungen nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen für wirksam. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt ist eine Beitragserhöhung rechtswidrig.

Wann sind solche Erhöhungen unrechtmäßig?
  • Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits in etlichen Urteilen klargestellt, dass eine „floskelhafte Begründung“ der Erhöhung nicht ausreichend ist. Zuletzt  hatte das Gericht 2020 entschieden, dass Privatversicherte in diesen Fällen ihr Geld zurückverlangen können.
  • Auch in den Fällen in denen die Krankheitskosten für einen PKV-Anbieter steigen, dürfen die Beiträge nicht unmittelbar proportional erhöht werden. Erst dann, wenn die Krankheitskosten mehr als zehn Prozent von den ursprünglich angedachten Ausgaben abweichen, ist eine Erhöhung der Beiträge rechtens.
Wie lange können PKV-Beiträge zurückgefordert werden?

Die regelmäßige Verjährungsfrist der Ansprüche auf Beitragserstattung beträgt drei Jahre. Unter gewissen Voraussetzungen kann diese jedoch auch zehn Jahre betragen.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich die Beiträge zurückfordern?

Privatversicherte, die von einer Beitragserhöhung betroffen sind, können ihr Geld zurückverlangen, wenn die Erhöhung unrechtmäßig war. Unerheblich ist, bei welchem Anbieter sie versichert sind und in welchem Tarif. Wir unterstützen Sie gerne und überprüfen Ihren Vertrag auf etwaige Ansprüche!

Was kann ich genau zurückverlangen?

War die Beitragserhöhung rechtswidrig, muss die PKV – je nach einschlägiger Verjährungsfrist – die zu viel gezahlten Beiträge der letzten drei bis zehn Jahre erstatten. Zusätzlich haben Sie einen Anspruch auf Zinszahlung!

Betrifft es meinen Versicherungsschutz, wenn ich gegen meine PKV vorgehe?

Diese Frage ist eindeutig mit „nein“ zu beantworten! Die Versicherungsleistung als solche bleibt unberührt und der Versicherungsschutz zweifelsfrei bestehen.

Wir prüfen für Sie!

Die Kanzlei Mingers Rechtsanwälte prüft für Sie kostenlos und unverbindlich einen etwaigen Anspruch. Wir prüfen genaustens, ob die Beitragserhöhung rechtmäßig war und ob sich ein Vorgehen gegen die PKV lohnt!

Hinweis: Bei Klick auf den Play-Button werden Daten zu YouTube übertragen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

 

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