Die privaten Krankenversicherungs-Beiträge steigen, doch oft sind solche Beitragserhöhungen unwirksam. Verbraucher können in diesen Fällen ganz einfach prüfen lassen, ob die Anpassung ihrer Prämie rechtmäßig ist und ihre PKV-Beiträge gegebenenfalls bis zu 10 Jahre rückwirkend zurückfordern.
PKV Beitragserhöhungen sind für Verbraucher meist ärgerlich – und in vielen Fällen auch nicht rechtmäßig. Der Gesetzgeber hält Erhöhungen nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen für wirksam. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt ist eine Beitragserhöhung rechtswidrig.
Die regelmäßige Verjährungsfrist der Ansprüche auf Beitragserstattung beträgt drei Jahre. Unter gewissen Voraussetzungen kann diese jedoch auch zehn Jahre betragen.
Privatversicherte, die von einer Beitragserhöhung betroffen sind, können ihr Geld zurückverlangen, wenn die Erhöhung unrechtmäßig war. Unerheblich ist, bei welchem Anbieter sie versichert sind und in welchem Tarif. Wir unterstützen Sie gerne und überprüfen Ihren Vertrag auf etwaige Ansprüche!
War die Beitragserhöhung rechtswidrig, muss die PKV – je nach einschlägiger Verjährungsfrist – die zu viel gezahlten Beiträge der letzten drei bis zehn Jahre erstatten. Zusätzlich haben Sie einen Anspruch auf Zinszahlung!
Diese Frage ist eindeutig mit „nein“ zu beantworten! Die Versicherungsleistung als solche bleibt unberührt und der Versicherungsschutz zweifelsfrei bestehen.
Die Kanzlei Mingers Rechtsanwälte prüft für Sie kostenlos und unverbindlich einen etwaigen Anspruch. Wir prüfen genaustens, ob die Beitragserhöhung rechtmäßig war und ob sich ein Vorgehen gegen die PKV lohnt!
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