Bild:Africa Studio/shutterstock.com
Steuererklärungen sind meistens lästig, aber häufig lohnt es sich, denn oftmals kommt etwas vom Finanzamt zurück.Grundsätzlich muss die Steuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres eingereicht werden, aber nicht jeder ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Arbeitnehmer sind verpflichtet, wenn sie neben dem Arbeitslohn auch Lohnersatzleistungen wie Kurzurlaub, Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Elterngeld ab 410 Euro bekommen. Desweitern wenn Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden sollen. Auch bei einem zweiten Job bei Steuerklasse VI, Ehepaare mit den Steuerklassen III/V oder mit IV mit Faktor.
Verpflichtet sind Leute, die Einkünfte aus Rente, Vermietung oder selbstständiger Tätigkeit erzielen, sofern sie über den steuerfreien Existenzminimum-Betrag kommen.
Grundsätzlich muss die Steuererklärung bis Ende Mai des Folgejahres eingereicht werden, man kann aber eine Verlängerung beim Finanzamt beantragen. Sollte ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung machen, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember. Eine freiwillige Steuererklärung kann bis zu vier Jahre später noch eingereicht werden,
Im Durchschnitt bekommt der Arbeitnehmer im Jahr circa 900 Euro zurück. Lohnenswert ist es, wenn im Jahr unterschiedlich hoher Lohn bezogen wurde oder Spenden etc. getätigt wurden.
Übrigens, eine freiwillig eingereichte Steuererklärung verpflichtet nicht zur Abgabe einer Steuererklärung in den Folgejahren.
Bei weitere Fragen wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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