Bild: AVN Photo Lab/ shutterstock.com
Mit dem schönen Wetter kommt auch wieder die Lust, sich um die Gestaltung des Balkons zu kümmern. Der Verschönerung durch verschieden bunte Farben steht grundsätzlich nichts entgegen – aus rechtlicher Sicht haben Sie sich als Mieter dennoch an gewisse Regeln zu halten. Hier haben Sie den Überblick über die Do’s und Dont’s der Balkon-Gestaltung!
Grundsätzlich dürfen Sie Ihren Balkon nach Lust und Laune gestalten – Ihrer kreativen Seite sind dennoch Grenzen gesetzt.
Es ist Ihnen erlaubt, Blumenkästen aufzustellen und den Balkon mit Pflanzen zu verschönern. Allerdings dürfen Sie keine Ranken, welche die Hauswand und somit das Eigentum des Vermieters beschädigen, anbringen.
Ein Sichtschutz ist nur dann erlaubt, wenn dadurch nicht der Gesamteindruck des Hauses gestört wird. Wenn er zur Außenfassade passt, können Sie einen Sichtschutz bis zur Höhe der Balkonbrüstung aufstellen.
Zur Anbringung einer Markise müssen Sie sich zunächst die Zustimmung des Vermieters einholen. Bei der Befestigung der Markise an der Hauswand handelt es sich ebenfalls um einen Eingriff in die Bausubstanz. Dasselbe gilt für ausgefallene Farben und Muster.
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Hier finden Sie den Link zu einem themenverwandten Video.
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