Großkonzerne wie Volkswagen, Daimler und viele andere wissen genau, wie sie gerichtliche Prozesse möglichst zu ihrem Gunsten beenden können. Dass dies zumeist auf Kosten der Verbraucher geschieht, ist vielen nicht bewusst. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie als Verbraucher beachten sollten.
Während sich der VW-Abgasskandal schon lange und eindeutig als Betrugsfall herausgestellt hat, ist dies im Fall Daimler noch immer nicht endgültig entschieden. Eigentlich hätte dies genau heute, am 27. Oktober, in einer ursprünglich angesetzten Verhandlung geklärt werden sollen. Der Kläger hat dafür jedoch seine Revision zurückgenommen – zur Überraschung aller Beteiligter. Dahinter steckt vermutlich eine klare Strategie des betroffenen Großkonzerns Daimler.
„Dass Prozesse in die Länge gezogen werden oder den Klägern enorme Vergleichssummen geboten werden, um die Klagen zurückzunehmen, ist eine weitverbreitete Taktik der großen Konzerne“, sagt dazu auch Rechtsanwalt Markus Mingers. Im Endeffekt verhindern die Konzerne somit höchstrichterliche Urteile. Und solange keine Grundsatzentscheidung getroffen ist, bestehen für die Dieselbesitzer keine Schadensersatzansprüche gegenüber Daimler. „Vor allem im Abgasskandal ist dies eine beliebte Methode.“, erklärt Markus Mingers weiter.
Der Fall Daimler ist ähnlich zu bewerten wie der bereits langanhaltende Abgas-Skandal um den Volkswagen-Konzern. Im Mittelpunkt steht der Vorwurf, eine illegale Software in den Motoren verbaut zu haben, die eine richtlinienkonforme Abgasmessung verfälscht. Eine Abschalteinrichtung sorgt in diesen Fällen dafür, dass die Abgasreinigung illegal manipuliert wird. Nach bisheriger Kenntnis sind davon mehrere Millionen Fahrzeuge betroffen. Seit 2017 ermittelt daher die Staatsanwaltschaft wegen möglichen Betrugs gegen Daimler.
Trotz dieser Vorwürfe steht noch nicht endgültig fest, ob es sich bei Daimler tatsächlich um illegale Abschalteinrichtungen und im Zuge dessen um Sittenwidrigkeit handelt. Ob Verbraucher daher Schadensersatzansprüche gegenüber Daimler erheben können, bleibt ebenfalls vorerst unklar. Die Dieselaffäre zieht sich dementsprechend weiterhin in die Länge.
Auch Volkswagen gegenüber bestand der Vorwurf, Entscheidungen auf höchstrichterliche Ebene zu verhindern. Ähnlichkeiten im Vorgehen der Konzerne sind dabei eindeutig zu verzeichnen: Zeichnet sich ab, dass das Urteil wahrscheinlich zu Ungunsten der Konzerne ausfallen wird, nutzen sie finanzielle Druckmittel, um das Ergebnis des Prozesses zu beeinflussen.
Eindeutig ist, dass die Autobauer in Prozessen ein deutlich höheres Budget zur Verfügung haben, als ein durchschnittlicher Kläger, woraus sich ein längerer Atem für Prozessverhandlungen ergibt. Da den Klägern weiterhin das Risiko eines für sie negativen Urteils bleibt, ist ihre finanzielle Situation im Prozess unsteter als die der Konzerne. Der Trick der Hersteller daher: Sie bieten den Klägern Summen zum Vergleich an, die die Klagesumme und die Prozesskosten übersteigen. Ein vorerst lukrativ scheinendes Angebot – doch es hat seine Tücken.
Denn damit verhindern die Großkonzerne eine Grundsatzentscheidung, die höchstwahrscheinlich zugunsten der Verbraucher ausfallen wird. Durch die erneute Verschiebung des für den 27. Oktober angesetzten Prozesses scheint diese im Fall des Daimler-Konzerns noch in unbestimmter Ferne zu liegen.
Anders im Fall Volkswagen: Hier hat sich durch das Urteil vom 25. März 2020 gezeigt, welche Auswirkungen eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes haben kann. Zehntausende Verbraucher hatten daraufhin Anspruch auf Schadensersatz in Form der Rückabwicklung der Kaufverträge.
Am 14. Dezember soll die Verhandlung eines vergleichbaren Daimler-Falls vor dem BGH stattfinden. Kommt es dann zu einer Entscheidung des Einzelfalls, können viele weitere Verbraucher davon profitieren – ähnlich des Urteils im Fall VW.
Außerdem sollen Möglichkeiten der Prozessfinanzierung Verbrauchern den finanziellen Druck im Verhandlungsfall nehmen. Auch ohne Rechtsschutzversicherung können Kläger durch eine Prozessfinanzierung risikolos Verfahren gegen die Autobauer führen – die allgemeine Strategie der Großkonzerne wird damit durchkreuzt.
Auch wir von der Kanzlei Mingers. arbeiten mit einem Prozesskostenfinanzierer zusammen und konnten bereits tausenden Geschädigten zu ihrem Recht auf Schadensersatz verhelfen. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich daher an uns.
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