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Pauschalreise-Buchung – Darf der Preis nachträglich noch erhöht werden?

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Steigende Energiepreise und ungünstige Wechselkurse machen Reiseveranstalter zu schaffen. Manche erhöhen somit auch nach gebuchter Pauschalreise den Preis – doch ist das rechtlich erlaubt? Die Antwort finden Sie im Folgenden!

Vertrag muss eine Preisanpassungsklausel enthalten!

Laut Europäischen Verbraucherzentrum kann der gebuchte Reisepreis unter bestimmten Bedingungen auch nach der Buchung noch geändert werden. Der Reiseveranstalter kann den Preis um bis zu 8 % anheben, ohne dass dies der Zustimmung bedarf. Bei einem Reisepreis von 5.000 € könnte er also maximal auf 5.400 € erhöhen.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Reisevertrag eine Preisanpassungsklausel enthält. Diese muss Umstände aufzeigen, wann eine Anhebung oder auch Senkung des Reisepreises vorgesehen ist. Reisende müssen allerdings über die Klausel noch vor Vertragsabschluss mit einem Formblatt informiert werden.

Wozu ist der Veranstalter im Falle einer Preiserhöhung verpflichtet?

Der Reiseveranstalter muss dem Urlauber die Preiserhöhung mindestens 21 Tage vor Abreise mitteilen. Wichtig ist dabei, dass er transparent darstellt, wie sich der Preis berechnet. Gründe für eine Anhebung können etwa sein, dass das Kerosin fürs Fliegen um einiges teurer geworden ist, Hafen- oder Flughafengebühren gestiegen sind oder sich die Wechselkurse sehr ungünstig verändert haben.

Sind solche Kostensteigerungen für den Veranstalter bereits bei der Buchung der Pauschalreise absehbar, können Reisende die Zahlung verweigern. Allerdings ist das in der Praxis oft schwer zu belegen.
Urlauber müssen auch dann nicht zahlen, wenn eine der genannten Voraussetzungen nicht erfüllt ist: Etwa dann, wenn die Preisanpassungsklausel fehlt.

Wann ist eine Preiserhöhung von mehr als 8 % wirksam?

Sind all diese Bedingungen erfüllt, ist eine Anhebung des Preises auch noch nach der Buchung ohne Zustimmung des Reisenden wirksam. Es ist sogar eine Erhöhung von über 8 % des Reisepreises möglich, sofern der Veranstalter seinen Kunden ausdrücklich über die Änderung informiert.

Außerdem muss er eine Frist setzen, in der der Reisende die Erhöhung annimmt oder vom Vertrag zurücktritt.
Eine Preiserhöhung, der innerhalb der Frist nicht widersprochen wird, gilt als angenommen. Wer mit die Änderung also nicht akzeptieren möchte, der sollte umgehend reagieren.

Wir sind für Sie da!

Sie haben eine Pauschalreise gebucht und wollen sich gegen eine nachträgliche Preiserhöhung wehren? wenden Sie sich an uns! Die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH steht Ihnen zur Seite. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.

Hinweis: Bei Klick auf den Play-Button werden Daten zu YouTube übertragen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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